ReligionJuli 2006

13. Februar 2009 - Iran

Christliches Ehepaar freigelassen – Verhaftungswelle dauert an

Die beiden am 21. Januar in Teheran festgenommenen Konvertiten aus dem Islam, Jamal Galishorani und seine Frau Nadereh Jamali, sind auf Kaution freigelassen worden – Galishorani am 8. Februar, seine Frau in der Vorwoche. Iranische Christen und Rechtshilfeorganisationen hatten befürchtet, sie könnten der "Apostasie" (Verlassen des Islams) angeklagt werden, was in der schiitisch-islamischen Republik mit Hinrichtung strafbar ist. Ein ebenfalls am 21. Januar in Teheran festgenommener dritter Christ, der Armenier Hamik Khachikian, wurde nach einer Woche ohne Anklage auf freien Fuß gesetzt.
Die Festnahme der drei Christen gehört einem Informanten zufolge einfach zu der verstärkten Schikanierung der Christen des Irans. Im Jahr 2008 gab es 73 dokumentierte Verhaftungen von Christen im Iran und für dieses Jahr, in dem auch ein sehr bekannter christlicher Leiter in Gewahrsam genommen wurde und noch festgehalten wird, wird eine noch höhere Anzahl von Festnahmen erwartet, denn im Frühjahr finden im Iran Wahlen statt.

Gebetsanliegen:
• Dank für die Freilassung der drei Christen • Für die Freilassung der weiterhin inhaftierten Christen • Für Religionsfreiheit im Iran

26. Januar 2009 - Iran

Iran: Drei Christen in Teheran verhaftet

Im Iran wurden am 21. Januar drei Christen aus ihren Wohnungen geholt und ohne Angabe von Gründen verhaftet. Nach Angaben des Informationsdienstes Compass Directhandelt es sich um den 49-jährigen Jamal Ghalishoraniund seine Frau Nadereh Jamalisowie um den armenischen Christen Hamik Khachikianaus Teheran. Ghalishorani und seine Frau sind ehemalige Muslime: Ihr Übertritt zum christlichen Glauben gilt im Iran als „Apostasie“ (Abfall vom Glauben) und kann mit dem Tod bestraft werden. Wie Compass Directberichtet, wurde Ghalishorani vor 30 Jahren Christ, seine Frau vor 15 Jahren. Sie haben eine 13-jährige Tochter. Hamik Khachikian hat einen 16-jährigen Sohn und eine 11-jährige Tochter. Den Familien der Verhafteten wurde bislang weder der derzeitige Aufenthaltsort noch der Grund für die Verhaftungen genannt. Die drei Christen gehören Hauskirchen an. Die Polizei beschlagnahmte aus ihren Wohnungen Bücher und Computer. Die Angehörigen fürchten um die Sicherheit der Christen. Khachikian’s Frau wisse nicht, wo sich ihr Mann derzeit aufhält. Verwandte kümmern sich inzwischen um die Tochter von Jamal und Nadereh. Diese sei in großer Angst um ihre Eltern.

Staatlich gesteuerte Festnahmen
Die Festnahmen seien Teil eines regelrechten “Tsunamis” von Verhaftungen in den vergangenen Monaten, berichteten Informanten, die aus Sicherheitsgründen unerkannt bleiben wollen, gegenüber Compass Direct. „Wir wissen nicht, warum der Druck nach wie vor so hoch ist, doch wir spüren, dass er sich verstärkt“, hieß es. Mit Anhängern der Baha’i verfahre die Regierung ebenso, hier hätte es in den zurückliegenden Monaten mehr Verhaftungen als in den etwa 30 Jahren zuvor gegeben. Die Zahl der Festnahmen und der Druck auf Christen vonseiten der Behörden hat in den letzten Monaten zugenommen. Die Verhaftungen seien Teil eines landesweiten, konzertierten Regierungsplanes, so ein weiterer Informant: „Wir sind ziemlich sicher, dass sie Teil einer groß angelegten Operation der Regierung sind. Allein in Teheran wurden zehn Personen am 21. Januar an einem Tag verhaftet.“Der derzeitige Druck auf Christen sei hoch. Im Jahr 2008 wurde nahezu monatlich von Verhaftungen berichtet. „Auch in der Vergangenheit gab es Phasen ungeheuren Druckes, aber dann schienen sich die Dinge zu beruhigen und es folgten wieder etwas ruhigere Zeiten“, so ein Informant. Die Festnahmen geben Anlass zu großer Sorge, insbesondere wegen eines im vergangenen September vom iranischen Parlament verabschiedeten Gesetzes, das für den Religionswechsel eines Muslims auch rechtlich die Todesstrafe vorsieht. Bislang konnten Todesstrafen hierfür nur unter Anwendung der Scharia (islamische Rechtssprechung) verhängt werden. Nach dem neuen Strafrecht würden männliche „Apostaten” hingerichtet, während konvertierte Frauen zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt werden können. Über das neue Gesetz muss endgültig die einflussreichste Instanz im Iran, der Wächterrat, entscheiden. Der Rat besteht aus sechs konservativen Geistlichen, die durch den obersten Führer des Iran eingesetzt werden, sowie aus sechs von den Rechtsinstanzen nominierten Juristen, die durch das Parlament bestätigt werden. Dieses Gremium hat die Macht, jeden Gesetzesentwurf zu stoppen, der nach Auffassung der Mitglieder unvereinbar mit der Verfassung oder dem islamischem Recht ist. Der letzte wegen seiner Abkehr vom Islam hingerichtete iranische Christ war Hossein Soodmand im Jahr 1990. Er galt als „amerikanischer Spion“. Seitdem sind mindestens sechs protestantische Pastoren von Unbekannten ermordet worden.

Compass Direct

Gebetsanliegen
- Beten Sie, dass die Christen bei den Verhören nicht gefoltert werden und freikommen.
- Beten Sie für Schutz für die Hausgemeinden und Kirchen im Iran, besonders für ehemalige Muslime.
- Beten Sie für Glaubensfreiheit im Iran.

27. Juni 2008 - Iran

Bekehrtes Ehepaar verhaftet, gefoltert und bedroht

(Open Doors) - Polizisten verhaften Christen zu Hause und lassen deren 4jähriges krankes Mädchen ohne Aufsicht alleine zurück. Tina Rad und ihr Ehemann Makan Arya wurden am 3. Juni 2008 von offiziellen Sicherheitskräften in Teheran verhaftet und gefoltert, nachdem sie sich drei Monate vorher zum Christentum bekehrt hatten. Man droht ihnen gar ihr 4jähriges Töchterchen Odzhan wegzunehmen und in eine geschützte, islamische Institution zu stecken. Tina steht unter Anklage wegen „Aktivitäten gegen die heilige Religion Islam“, weil sie mit anderen Muslimen bei sich zu Hause die Bibel las. Ihr Ehemann Makan wurde wegen „Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit“ angeklagt, weil er diese Treffen zuließ und angeblich auch an Hauskreisen teilnahm. Gegen Bezahlung einer Kaution von CHF 30'000 für Tina und CHF 20'000 für Makan wurden sie schließlich auf Bewährung freigelassen. Makans Vater gab das Geld mit der Bedingung, daß er sich von Tina scheiden lasse. Vorher jedoch bedrohte eine weibliche Sicherheitsbeamtin Tina mit Aussagen wie „Nächstes Mal könnt ihr auch wegen Apostasie angeklagt werden“. Laut dem strengen islamischen Gesetz im Iran können Muslime, die sich vom Islam abwenden und eine andere Religion annehmen, mit dem Tod bestraft und getötet werden. Zurzeit liegt dem iranischen Parlament ein Gesetzesentwurf vor, anhand dessen Muslime, die konvertieren, mit dem Todesurteil bestraft werden müssten. Tina und Makan wurden ebenfalls gezwungen, eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie nicht mehr in die Hausgemeinde gehen und auch keinen weiteren Kontakt zu anderen Christen haben werden. Sollten sie dies jedoch wieder tun, würden sie „anhand des islamischen Gesetzes bestraft werden und sowohl ihre Freilassung auf Bewährung wie auch ihre Freiheit verlieren.“ Dies scheint in klarem Widerspruch der UNO-Charta der Menschenrechte zu stehen, die im 18. Artikel die Glaubens- und Versammlungsfreiheit aller Bürger gewährt. Tina und Makan stehen auch unter massivem Druck von ihren islamischen Verwandten und Nachbarn. So wurden bereits mehrere Male die Schaufenster ihres Kleiderladens, den sie betreiben, eingeschlagen. Am 23. Juni erhielt Makan zu Hause und im Geschäft Briefe mit Aufforderrungen, „Beweise seiner Zugehörigkeit zum Islam im Schaufenster sichtbar zu machen.“ So hängte er Bilder islamischer Führer ins Fenster.

Wenn Christen zum Islam übertreten, so stehen sie meist offen zu ihrem neuen Glauben. Muslime aber, die Christen werden, verheimlichen ihren Übertritt - die Scharia sieht für Abtrünnige die Todesstrafe vor.

Hassan Omar* hat sein altes Leben satt. Es gab Zeiten, da der heute 20-Jährige täglich Kokain, Heroin und bezahlten Sex konsumierte. Das Geld dafür stammte aus Raubüberfällen. «Im Zürcher Langstrassenquartier wartete ich mit meinen Kumpels jeweils vor einem Puff, bis ein Freier kam», erzählt Hassan. Dann wurde der Mann niedergeschlagen und ausgeraubt. Irgendwann kam die Polizei Hassan auf die Schliche.

Heute verbüsst der Somalier, der seit seiner Kindheit in der Schweiz lebt, eine mehrjährige Haftstrafe, die er aufgrund seines jugendlichen Alters in einer Arbeitserziehungsanstalt im Kanton Zürich absitzt. «Damals habe ich mir keine Gedanken über die Opfer gemacht», fährt er fort. Es sei ihm alles egal gewesen, das Leben habe er als sinnlos empfunden. Mittlerweile hat sich dies geändert: Er hat zum Glauben gefunden. «Seit ich Jesus für mich entdeckt habe, bin ich ein anderer Mensch», sagt er mit leuchtenden Augen. Deshalb will er sich schnellstmöglich taufen lassen. Hassan Omar, gebürtiger Muslim, will noch diesen Sommer zum Christentum konvertieren.

Während in Westeuropa jährlich Tausende vom Christentum zum Islam übertreten, gehen nur wenige den umgekehrten Weg. Für die Schweiz existieren keine Zahlen; in Deutschland, wo 2005 rund 1150 Menschen zum Islam konvertierten, schätzt man, dass ungefähr zwei Prozent der 3500 Erwachsenen, die sich pro Jahr taufen lassen, Muslime sind. Dieses Ungleichgewicht hat mitunter einen Grund: Der Übertritt eines Muslims zum Christentum ist gefährlich.

Die Sünde der Apostaten

Bereits Prophet Mohammed soll die Tötung von Abtrünnigen angeordnet haben. In einem Hadith, der schriftlichen Überlieferung seiner Worte, wird er mit dem Satz zitiert: «Wer seine Religion wechselt, den tötet.» Daher wird in der Scharia, der islamischen Rechtsordnung, der Tod für den Abfall vom Glauben - die Apostasie - gefordert. In Ländern wie Iran, Pakistan oder Saudiarabien besteht die Todesstrafe für Apostaten. Wie aus einem Bericht von Amnesty International hervorgeht, wurde im Jahr 2000 ein konvertierter Christ in Pakistan von einem Nachbarn wegen Blasphemie angezeigt. Er wurde verhaftet und zum Tod verurteilt. Da der Übertritt zu einem anderen Glauben von der Familie und dem gesellschaftlichen Umfeld als Schande aufgefasst wird, verlieren Konvertiten ihr Leben öfter durch privates Eingreifen als durch den Staat: Amnesty International erwähnt den Mord an einem 18-jährigen Mädchen aus der pakistanischen Provinz Punjab, das von seinem Bruder erschossen wurde, weil es sich zum Christentum bekannt hatte. In Europa, wo freie Religionswahl ein Menschenrecht ist, sind tätliche Angriffe selten. Muslime, die dem Islam den Rücken kehren, werden aber häufig von der eigenen Familie unter Druck gesetzt, bedroht und tyrannisiert.

Aus diesem Grund hat Hassan Omar weder seiner Mutter, einer strenggläubigen Muslimin, noch seinen übrigen Verwandten von seinen christlichen Plänen erzählt. «Sie würden mich für verrückt halten», sagt er. Als Kind sei ihm eingetrichtert worden, dass das Christentum des Teufels sei. «Einen Übertritt in eine andere Religion ist für meine Verwandtschaft das Schlimmste.» Deshalb sei es besser, wenn niemand von der Taufe erfahre. «Keine Ahnung, wozu meine Verwandten fähig wären», meint er achselzuckend. Einigen Freunden hat er von dem Unterfangen erzählt. Einer habe danach gesagt, er wolle nichts mehr mit ihm zu tun haben. Dennoch bleibt Hassans Wille ungebrochen: «Seit Jesus in mein Leben getreten ist, weiss ich, dass ich auf dem richtigen Weg bin.»

Ayse Akyün* will wie Hassan Omar unter allen Umständen anonym bleiben. Sie wisse zwar haargenau, dass das Christentum für sie das Beste sei und dies eigentlich die ganze Welt mitkriegen dürfe. Doch die gelernte Floristin mit türkischen Wurzeln hat Angst, wird in den Nächten von Albträumen heimgesucht. Weder ihre Eltern noch ihre Verwandten dürfen von ihrer Konversion erfahren: Diesen Frühling will sich die 21-jährige Luzernerin taufen lassen. «Mein Vater ist zwar kein streng praktizierender Muslim», erzählt Ayse. «Doch er hat ein ausgeprägtes Ehrverständnis.» Für ihn wäre es eine Schande, wenn er erführe, dass seine Tochter sich taufen lässt. Ayse schliesst nicht einmal aus, dass er davor zurückschrecken würde, sie zu töten. «Ist das nicht schlimm?», fragt sie. «Ich lebe in einem Land, wo ich eigentlich glauben darf, was ich möchte. Und trotzdem muss ich meine wahren Gefühle verstecken.» Dass sie vor ihrer Familie nicht offen zu ihrer Religion stehen kann, bedrückt sie. Doch gebe ihr der Glaube Kraft, das Doppelleben durchzustehen.

Umgekehrt ist es anders. Während Muslime, die zu Christen wurden, ihre Religion meist nur heimlich praktizieren, sprechen konvertierte Muslime offen über ihre «Erleuchtung», wie es der 22-jährige Nicolas Blancho nennt, der kürzlich die Demonstration gegen die Mohammed-Karikaturen auf dem Berner Bundesplatz organisiert hat. Auch sieht man ihm seine Religionsangehörigkeit auf den ersten Blick an: Nicolas Blancho trägt Bart, einen weissen Kamis - eine lange Baumwolltunika - und eine traditionelle Kopfbedeckung. Sein Übertritt zum Islam erfolgte vor sechs Jahren. «Nur der Islam sagt die Wahrheit», glaubt der Bieler, der eine äusserst fundamentalistische Auslegung des Korans vertritt. Deshalb sei die islamische Religion das Beste für alle. Dass sich Muslime vom Islam ab- und zum Christentum hinwenden, findet Blancho zwar «übel» und «problematisch». Aber fürchten müssten sie sich in der Schweiz nicht: «Hier gelten ja demokratische Gesetze.»

Saïda Keller-Messahli, Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam, weist darauf hin, dass für Extremisten demokratische Gesetze wenig zählen: «Im Islam ist die Apostasie strikt verboten; sie ist grösste Blasphemie», sagt die liberal denkende Muslimin. Deshalb seien Konversionen selten. Für die Mehrheit der Muslime sei es unvorstellbar, sich vom Islam abzuwenden. Wer es trotzdem wage, der müsse sich auch in Europa vor Übergriffen in Acht nehmen. Eine ähnliche Auffassung vertritt der Lausanner Weihbischof Pierre Bürcher, Präsident des Arbeitskreises Islam der Schweizer Bischofskonferenz: «Wenn in der Schweiz ein Muslim Christ werden möchte, weisen wir ihn ausdrücklich auf die negativen Konsequenzen hin, die ein Übertritt haben kann. Er könnte Gefahr laufen, von der muslimischen Gemeinde oder der eigenen Familie bedroht zu werden.» Bürcher hält auch fest, dass die katholische Kirche dem Islam grossen Respekt zolle und keine aktive Missionierung betreibe.

Kein Weg zurück

Auch Parvaneh Nafisi*, gebürtige Iranerin, ist zum Christentum konvertiert. Vor zwei Jahren hat sich die 28-jährige Studentin in einer reformierten Kirchgemeinde im Kanton Bern taufen lassen. «Die Kirche ist der einzige Ort, wo ich zur Ruhe komme», sagt sie. Noch heute weiss keiner ihrer Verwandten davon. «Die würden denken, ich sei übergeschnappt.» Sie verheimlicht den Übertritt aus einem weiteren Grund: Sie möchte zurück nach Iran reisen, um ihre Mutter zu besuchen. Bekäme die iranische Regierung Wind von der Konversion, müsste sie um Leib und Leben fürchten.

Das bestätigt Brigitte Hauser-Süess, Informationschefin des Bundesamts für Migration. «Vor allem Flüchtlinge aus Iran und Pakistan sind in Gefahr, wenn sie eine andere Religion annehmen», sagt sie. Werde die Apostasie bekannt, könnten diese Menschen nicht mehr in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. «Deshalb kommt es auch vor, dass sich Flüchtlinge in der Schweiz nicht nur aus Überzeugung, sondern auch aus politischen Gründen taufen lassen.» Für Omar ist die Taufe keine Formsache, sondern ein Akt der «inneren Überzeugung». Hassan bereut seine kriminelle Vergangenheit und will «mit Hilfe Jesus'» ein neues Leben anfangen. «Jesus wird dafür sorgen, dass ich nicht mein ganzes Leben im Knast verbringen werde», glaubt er.

Das Recht zum Religionswechsel


Religionsfreiheit ist fundamentales Kernstück des Kanons der bürgerlichen und politischen Freiheitsrechte

 

Von Dr. Wolf von der Wense

Dr. Wolf von der Wense, LL.M., ist Rechtsanwalt in Stade. Foto: © IGFM

 

Zu häufig liest man in der Tagespresse von Verfolgung und Bestrafung von Personen, die sich einer neuen Religion zugewandt haben. Glaubensvertreter aber auch andere Angehörige des bisherigen sozialen Umfeldes dieser Konvertiten rufen zu deren Ächtung und Isolierung auf. Für die Betroffenen geht es sodann häufig nicht mehr nur um das soziale oder wirtschaftliche, sondern auch um das physische Überleben. Häufig bleibt diesen nur der Weg der Emigration.
Indes sind Staaten, in denen es zu solchen Übergriffen kommt, in der Regel völkerrechtlich verpflichtet, diese zu unterbinden und einen friedlichen Religionswechsel zu ermöglichen. Denn die Religionsfreiheit ist fundamentales Kernstück des Kanons der bürgerlichen und politischen Freiheitsrechte. Sowohl in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948 als auch in dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) aus dem Jahre 1966 kommt ihm eine exponierte Rolle zu. In Art. 18 IPBPR wird die Religionsfreiheit aufgeführt und umfasst ausdrücklich die Freiheit "eine Religion eigener Wahl zu haben oder anzunehmen".

Der IPBPR - von nahezu der gesamten Staatengemeinschaft ratifiziert - wurde als völkerrechtlicher Vertrag zur universellen Freiheitscharta und ist damit im Bereich der bürgerlichen und politischen Rechte das "Grundgesetz" der Vertragsstaatengemeinschaft geworden. Der Pakt enthält neben einzelnen Bestimmungen, die die Freiheitsrechte ausformulieren und definieren, auch Vorschriften zu Überwachungsmechanismen der Einhaltung. Aufgrund des Vertrages wurde ein unabhängiger Ausschuss eingerichtet, vergleichbar einem Gericht, der aus 18 unabhängigen Persönlichkeiten besteht. Aufgabe des Ausschusses ist es u.a. anhand von Länderberichten zu überprüfen, ob die Vertragsstaaten die Rechte des Paktes ihren Bürgern hinreichend und effektiv gewähren. Darüber hinaus obliegt es dem Ausschuss anhand von Individualbeschwerden, den möglichen Verletzungen von Vertragsbestimmungen im Einzelfall nachzugehen sowie in Allgemeinen Bemerkungen die Bestimmungen des Paktes auszulegen. Bereits im Jahre 1993 hat sich der Menschenrechtsausschuss mit der Religionsfreiheit in der Allgemeinen Bemerkung 22 zu Art. 18 IPBPR auseinandergesetzt und stellt klar, dass das Recht zur Annahme einer Religion auch das Recht umfasse, eine bestehende Religion zu wechseln. Ausdrücklich hebt der Ausschuss hervor, dass Artikel 18 Abs. 2 IPBPR jede Form von Zwang verbiete, wenn es zu einem Religionswechsel komme. Er betont, der Pakt verbiete die Androhung bzw. Anwendung von Gewalt oder Strafsanktionen wenn ein Bürger seinen Glauben wechseln wolle. Gleiches gelte für indirekte Sanktionen wie die Beschränkung des Zugangs zu Bildung, medizinischer Versorgung, Arbeitsmöglichkeiten bzw. der Wahrnehmung politischer Rechte. Mit anderen Worten: Art. 18 Abs. 2 IPBPR umfasst ausdrücklich das Recht zum Religionswechsel. Konvertiten dürfen aufgrund dieses Wechsels weder verfolgt noch benachteiligt werden. Damit setzt sich der Menschenrechtsausschuss für einen weiten Begriff der Religionsfreiheit ein. Er stellt klar, dass hiervon ausdrücklich das Recht zur Konversion umfasst ist und es den Vertragsstaaten untersagt ist, ihren Bürgern einen solchen Religionswechsel zu erschweren oder gar zu verbieten. Hieraus folgt zugleich, dass Konvertiten bzw. potentielle Konvertiten die Möglichkeit eingeräumt sein muss, sich über einen Religionswechsel zu informieren bzw. missionieren zu lassen. Denn ohne die Aufklärung über alternative Glaubensrichtungen besteht keine freie Religionswahl. Folglich umfasst das Recht zum Religionswechsel immanent das Recht zur Mission. Sollten mithin Staaten, die den Pakt ratifiziert haben, das Recht zum Religionswechsel missachten oder gar Verfolgung und Benachteiligung der Religionsvertreter in ihrem Land dulden oder fördern, wäre dies rechtswidrig. Ein solches vertragswidriges Verhalten ist öffentlichkeitswirksam zu ächten. Durch den Menschenrechtsausschuss kann dies geschehen mit einer Anzeige dieser Vorgänge durch internationale unabhängige Menschenrechtsorganisationen wie der IGFM aus Anlass der Beurteilung der menschenrechtlichen Lage durch den Ausschuß. Die Betroffenen können zudem ihren konkreten Fall zur Entscheidung bringen, sofern sich das betreffende Land dem Individualbeschwerdeverfahren unterworfen hat und der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist.

 

Wie wird gesteinigt? Ein Beispiel aus dem Iran


Ein Beispiel aus dem Iran
Urteilsverkündung
Auspeitschung
Die Beteiligten
Fixierung des Opfers
Die Vollstreckung
Die Steine
Der Tod

Ein Beispiel aus dem Iran

Anhand von Szenen einer Steinigung in der Islamischen Republik Iran vom 29. Dezember 1991 und von Artikeln des iranischen Strafrechtes soll der „gesetzmäßige“ Ablauf einer Steinigung erläutert werden. Bei der Steinigungspraxis gibt es regional einzelne Unterschiede, z.B. werden in Pakistan und Afghanistan die Opfer in der Regel nicht eingegraben und nicht in Tücher gewickelt. In den grundsätzlichen Fragen herrscht aber Übereinstimmung zwischen den verschiedenen muslimischen Rechtsschulen.

 Weltweit existieren nur sehr wenige Bilddokumente von Steinigungen. Die meisten Steinigungen werden außerhalb jedweder Öffentlichkeit vollstreckt. Vor allem in entlegenen Gegenden, wo Traditionen, Urteile von Familienclans und lokale geistliche Führer mehr Gewicht haben als das geschriebenen Recht und die ordentliche Justiz, ist eine unabhängige Beobachtung nahezu ausgeschlossen. Für die geringe Auflösung der gezeigten Bilder möchten wir daher um Verständnis bitten. Die verwendeten Bilder sind Ausschnitte aus einem Film, der eine Steinigung in der Islamischen Republik Iran vom 29. Dezember 1991 zeigt. Das Strafgesetz der Islamischen Republik Iran regelt die Vollstreckung der Steinigung im Detail. Die nachfolgenden Artikel sind zitiert aus:

 Die hadd-Strafen für unerlaubten Geschlechtsverkehr Gesetz über die islamischen Strafen vom 8. Mordad 1370 / 30. Juli 1991 Zweites Buch: Die hadd-Strafen Erstes Kapitel: Die hadd-Strafen für unerlaubten Geschlechtsverkehr Vierter Abschnitt: Art der Vollstreckung der hadd-Strafen. Quelle: Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung 106: Strafgesetze der Islamischen Republik Iran; übersetzt von Dr. Silvia Tellenbach; Walter de Gruyter & Co.; ISBN 3-11-014884-6; Berlin, New York, 1996

Urteilsverkündung

Nach islamischem Recht muss ein Steinigungsurteil von einem Schariarichter, einem Kadi (arabisch: Richter) gefällt werden. Schariagerichte, auch in verschiedenen Instanzen, existieren in einer Reihe von islamischen Ländern. Der Film aus dem Iran vom 29. Dezember 1991 beginnt mit der Vorführung eines Verurteilten.

 


 

Bild rechts: Der Richter, im Bild links, ist bei Schariagerichten immer ein islamischer Geistlicher. Er verkündet das Urteil des Gerichts "im Namen Allahs, des Bamherzigen".

Auspeitschung

Art. 98 -Wird eine Person zu mehreren hadd-Strafen verurteilt, so sind diese derart zu vollstrecken, dass keine von ihnen die Anwendung der anderen ausschließt; wird z.B. jemand zu Auspeitschung und Steinigung verurteilt, so muß zuerst die Auspeitschung vollstreckt werden und dann die Steinigung.“

 

[Anmerkung der IGFM: hadd- oder hudûd-Strafen, die sogenannten „Grenzstrafen“ gelten für die Vergehen, für die der Koran und / oder die islamische Überlieferung (Hadith) ein konkretes Strafmaß vorsehen. Bei der Bestrafung aller übrigen Delikte und Verbrechen, darunter u.a. auch Mord, liegt es im Ermessen des Richters, die Möglichkeiten des Strafmaßes auszuschöpfen.]

 

Art. 100 -Die hadd-Strafe der Auspeitschung muss ein Mann, der sich eines unerlaubten Geschlechtsverkehrs schuldig gemacht hat, im Stehen und bis auf die Schamteile unbekleidet erleiden; die Peitschenhiebe werden auf seinen ganzen Körper außer auf Kopf, Gesicht und Schamteile geschlagen. Eine Frau, die sich eines unerlaubten Geschlechtsverkehrs schuldig gemacht hat, wird im Sitzen und bekleidet ausgepeitscht.

 

 

Die Beteiligten

Art. 99 -Wird der unerlaubte Geschlechtsverkehr einer Person, die muhsin ist, durch ihr Geständnis bewiesen, so muss bei der Steinigung der religiöse Richter den ersten Stein werfen, danach erst die anderen Anwesenden. Wurde der unerlaubte Geschlechtsverkehr durch Zeugen bewiesen, so müssen zuerst die Zeugen, danach der religiöse Richter und dann die anderen Anwesenden die Steine werfen. Erläuterung: Sind der Richter und die Zeugen nicht anwesend oder werfen sie den ersten Stein nicht, so hindert das die Vollstreckung der hadd-Strafe nicht. Diese muss in jedem Fall vollstreckt werden.“

 

[Anmerkung der IGFM: muhsin ist eine Person, die einen legalen Ehepartner hat, mit dem er oder sie Verkehr haben kann.]

 

Art. 101 -Der religiöse Richter soll die Bevölkerung vom Zeitpunkt der Vollstreckung einer hadd-Strafe unterrichten; bei der Vollstreckung der hadd-Strafe muss eine Anzahl von Gläubigen anwesend sein, die nicht weniger als drei betragen darf.“

 

In der Praxis liegt die Zahl der Beteiligten in der Regel weit über drei Personen. Im Iran ist über die Beteiligten wenig bekannt. Da einige von Ihnen uniformiert sind, handelt es sich zumindest teilweise wohl um Revolutionsgardisten (Pasdaran, wörtlich: Armee der Wächter der Islamischen Revolution). In anderen Ländern haben sich an Steinigungen mehrfach auch engste Familienangehörige beteiligt, wie z.B. Ehemänner, Väter, Söhne, Brüder usw.

 

Fixierung des Opfers

In der Islamischen Republik Iran werden die Opfer vor der Hinrichtung vollständig in weiße Tücher gewickelt. Sie sind dadurch weitgehend unbeweglich und müssen von mehreren Männern auf einer Plane zum Hinrichtungsort getragen, bzw. geschleift werden. Dadurch und vor allem durch das zusätzliche Eingraben der Opfer ist eine Flucht in der Praxis ausgeschlossen.

 

Art. 103 -Flieht der zur Steinigung Verurteilte aus der Grube, in die er gesteckt worden ist, so wird er, falls der unerlaubte Geschlechtsverkehr durch Zeugen bewiesen wurde, zur Vollstreckung zurückgebracht. Wurde dieser jedoch durch ein Geständnis bewiesen, so wird er nicht zurückgeholt. Erläuterung: Flieht dagegen der zur Auspeitschung Verurteilte, so wird er in jedem Fall zur Vollstreckung der hadd-Strafe der Auspeitschung zurückgeholt.“

 

Art. 107 -Bei der Vollstreckung der hadd-Strafe der Steinigung müssen die Zeugen anwesend sein. Sind sie abwesend, so entfällt zwar die hadd-Strafe nicht, wohl aber, wenn sie fliehen.“

 

 

 

 

Art. 102 -Bei der Steinigung wird der Mann bis unter den Gürtel und die Frau bis unter die Brust in eine Grube eingegraben. Dann wird die Steinigung vollstreckt.“

 

 

 

Bild rechts: Eines der Opfer ist fertig eingegraben und dadurch fixiert. Noch sind die Tücher weiß.

 

Beim Eingraben Ihrer Opfer verwenden mehrere Beteiligte großen Eifer darauf, die angeschüttete Erde in der Grube immer wieder sorgfältig fest zu treten. Sie steigen dazu auch selbst zu ihrem Opfer mit in die Grube – wohl um ganz sicher zu gehen, dass ein Entkommen unmöglich ist.


 

Bild rechts: Das zweite Opfer wird, auf dem Bild im Hintergrund, mit ebenso großem Eifer eingegraben.

Die Vollstreckung

Beide Opfer sind eingegraben. Der Scharia-Richter, immer ein islamischer Geistlicher, eröffnet die Hinrichtung.

Die Steinigungsopfer sind von einer laut schreienden Menge umgeben. Die Opfer winden sich und zucken heftig vor Schmerzen. Das Rufen ihrer Peiniger übertönt ihre Schreie.

 

 

 

Je länger der Todeskampf dauert, umso mehr färben sich die Laken der Opfer mit Blut, vor allem im Kopfbereich. Die Bewegungen der Opfer zeigen, dass Bewusstlosigkeit oder Tod qualvoll langsam eintreten.

 

 

Die Steine

Art. 104 -Die Steine dürfen bei einer Steinigung nicht so groß sein, dass die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird und auch nicht so klein, dass man sie nicht mehr als Stein ansehen kann.“

 

Die Begrenzung der Steingröße führt dazu, dass der Todeskampf des Opfers möglichst lange und möglichst qualvoll ist. Die Mindestgröße soll gleichzeitig garantieren, dass kein Opfer lebend die Prozedur übersteht, sondern immer den Verletzungen erliegt.

 

Wenn der Menge die Steine ausgehen, wird eine Pause eingelegt. Mit Hilfe von Schaufeln oder mit den Händen werden die Steine aus der Mitte herausgebracht. Danach wird die Steinigung fortgesetzt.

 

 

 

 

Bild rechts: im Blutrausch können können einige der Beteiligten selbst diese kurze Unterbrechung nicht ertragen.

Der Tod

Die Mehrheit der Steine treffen nicht den Kopf, sondern den Oberkörper. Diese Treffer sind zwar schmerzhaft, sie führen aber nicht den Tod herbei. Das Eingraben nur bis zum Gürtel bei Männern bzw. nur bis unter die Brust bei Frauen hat gerade das zum Ziel: Möglichst langes Leiden, möglichst später Tod. Auch Treffer auf die Zähne, die Nase, die Augen führen in der Regel nicht zu rascher Bewusstlosigkeit oder zu einem schnelleren Tod.

 

 

 

 

Informationen über die durchschnittliche Länge von Steinigungen liegen nicht vor. Berichten zufolge hat sich in mindestens einem Fall die Tötung eines einzelnen Opfers auf über vier Stunden hingezogen. Andere Opfer sind durch die Verletzungen nicht an Ort und Stelle gestorben und wurden anschließend schließlich erschossen oder mit einer Schaufel erschlagen.

 

 

 

 

Einem der Opfer gelingt es, die Hände und das Gesicht frei zu bekommen. Ob die Opfer teilweise unter den Tüchern gefesselt sind, ist der IGFM nicht bekannt. Man sieht in diesem Fall allerdings, dass der Oberkörper unbekleidet ist. Vermutlich, damit kein Kleidungsstück die Wucht der Steine auf den Oberkörper dämpfen kann.

 

 

 

 

Bewusstlos oder tot. Obwohl das Opfer regungslos auf dem Boden liegt – Steinewerfen und Rausch der Menge ebben kaum ab. Der immer wiederkehrende Ruf „Allahu-akbar“ (arabisch: Allah ist größer) lässt vermuten, dass die Menge tatsächlich glaubt, ein gottgefälliges Werk zu tun.



IRAN

Anklage wegen Ehebruchs - Schwestern sollen durch Steinigung sterben

Auf einem Videoband waren sie in Gesellschaft eines fremden Mannes zu sehen - und sollen deshalb gesteinigt werden. Zwei Schwestern aus Iran sind des Ehebruchs für schuldig befunden worden. Einer britischen Zeitung zufolge wurden sie nun zum Tod durch Steinigung verurteilt.

Teheran - Zwei Schwestern aus Iran sind wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. Wie die britische Tageszeitung "Daily Telegraph" berichtet, hat das das Oberste Gericht die Todesstrafe gegen die beiden Frauen verhängt.

Die beiden Schwestern, die der Öffentlichkeit lediglich mit den Vornamen Zohreh und Azar bekannt sind, wurden im Laufe des Verfahrens des Ehebruchs für schuldig befunden - in Iran ein schweres Verbrechen. Der Ehemann einer der Schwestern hatte ein Video vorgelegt, das die beiden Frauen in Gesellschaft eines anderen Mannes zeigte.

Die Schwestern hatten zwar zugegeben, dass sie auf dem Video zu sehen waren, versicherten aber, dass es zu keinen sexuellen Handlungen mit dem Mann gekommen sei. Auf dem Video seien auch keine derartigen Szenen zu sehen gewesen.

Jabbar Solati, Anwalt der Geschwister, sagte der iranischen Zeitung "Etemad", seine Mandantinnen seien anfänglich wegen "illegaler Beziehungen" angeklagt und zu 99 Peitschenhieben angeklagt worden. Erst in einem zweiten Verfahren wurde dann die Todesstrafe durch Steinigung wegen Ehebruchs verhängt.

amz

AMNESTY INTERNATIONAL

Iran führt laut Bericht weiter Steinigungen durch

Schon vor Jahren hat Iran zugesichert, die Praxis der Steinigungen zu stoppen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International listet aber in einem Bericht mehrere Fälle der grausigen Hinrichtungsmethode aus den vergangenen Jahren auf. Opfer sind demnach zumeist Frauen.

Berlin - Im Iran werden nach einem Bericht von Amnesty International (AI) immer noch Menschen zu Tode gesteinigt. Obwohl Teheran schon 2002 zugesichert habe, keine Menschen mehr zu steinigen, habe es seitdem mehrfach Hinrichtungen dieser Art gegeben, zuletzt im Juli 2006, heißt es in einem AI-Bericht, der morgen veröffentlicht wird und auf den die Menschenrechtsorganisation vorab in einer Mitteilung verwies.

Meistens seien Frauen von der grausamen Hinrichtung betroffen. Dabei stehe der Tod durch Steinigung im Iran auf eine Tat, die in den meisten Ländern nicht einmal strafbar sei: Ehebruch. AI forderte die iranische Regierung auf, alle noch anstehenden Steinigungen auszusetzen und die Anwendung der Todesstrafe durch Steinigung endgültig abzuschaffen. "Steinigungen sind besonders grausam", sagte die AI-Expertin für den Nahen Osten, Ruth Jüttner. Die Absicht sei klar: Der Tod durch Steinigung solle langsam und qualvoll eintreten.

Die Organisation verweist auf das iranische Strafgesetzbuch. Darin stehe, dass die Steine bei einer Steinigung nicht so groß sein dürften, dass die Person getötet werde, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen werde. Andererseits dürften die Steine auch nicht so klein sein, dass sie nicht mehr als Steine angesehen werden könnten.

Dass die Mehrheit der zum Tod durch Steinigung Verurteilten Frauen seien, liege daran, dass diese diskriminiert würden, sagte Jüttner. Für Frauen sei es schwerer, eine Scheidung zu erreichen. Die Aussage einer Frau vor Gericht gelte nur halb so viel wie die eines Mannes. Zudem sei die Zeugenaussage einer Frau nur gültig, wenn mindestens zwei Männer sie bestätigten.

Bei der Steinigung werden Männer den Angaben zufolge bis zur Hüfte und Frauen bis unter die Brust eingegraben. Dann werde unter den Augen des Richters, von Zeugen und Schaulustigen die Steinigung vollstreckt.

STEINIGUNGEN IN IRAN

Wer beim ersten Wurf tötet, bricht das Gesetz

Von Friederike Freiburg

Steinigungen sind blutige Spektakel und weltweit geächtet. In Iran werden sie bis heute von Richtern verfügt - als tödliche Strafe unter anderem bei Ehebruch. Das Strafgesetzbuch regelt die Größe der Steine, die Reihenfolge der Werfer - und den seltenen Fall, dass ein Opfer überlebt.

Hamburg - Zwei in weiße Gewänder gekleidete Gestalten werden bis zur Hüfte im Boden eingegraben, ihre Gesichter sind verhüllt. Eine Menge versammelt sich im Kreis um die wehrlosen Menschen, deren Arme hinter dem Rücken gefesselt zu sein scheinen.

Die ersten Steine fliegen. Sie haben die Größe von Apfelsinen. Die Getroffenen sacken in sich zusammen.

Steinigung in Iran (1991): Eingegraben im Boden, mit Steinen getötet
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REUTERS

Steinigung in Iran (1991): Eingegraben im Boden, mit Steinen getötet

Es sind seltene Bilder einer Steinigung. Die Aufnahmen stammen aus dem Jahr 1991 - und könnten doch aktuell sein. Denn obwohl Iran 2002 der EU versprochen hat, die grausige Praxis abzuschaffen, werden noch immer Menschen zum Tod durch Steinigung verurteilt. Vor allem Frauen sind laut der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) die Opfer - meist haben sie ein Vergehen begangen, das in den meisten Ländern der Erde nicht einmal strafbar ist: Ehebruch.

2007 starben in Iran laut ai mindestens 317 Menschen im Namen des Staates - nur China tötete eifriger, 470 Hinrichtungen gab es dort. Den Angaben zufolge waren unter den Exekutierten in Iran drei Minderjährige, der jüngste war zum Tatzeitpunkt 13. Die gängige Hinrichtungsmethode ist Hängen, der iranische Rechtskodex erlaubt aber auch Erschießen, den elektrischen Stuhl und Steinigungen.

Wie eine Steinigung ablaufen soll, ist bis ins Detail festgelegt. Mindestens drei Gläubige müssen anwesend sein. Wenn der Delinquent gestanden hat, wirft der Richter den ersten Stein.

Wenn der Delinquent auf Grundlage von Zeugenaussagen verurteilt wurde, werfen erst die Zeugen, dann der Richter, dann das Publikum.

Männer werden bis zur Hüfte, Frauen bis zur Brust im Boden eingegraben. Bei der Größe des Steins ist zu beachten, dass "er nicht so groß ist, dass er den Verurteilten beim ersten oder zweiten Treffer tötet, und gleichzeitig nicht so klein, dass er nicht mehr als Stein erkennbar wäre".

Wer aus dem Erdloch entkommen kann, wird wieder eingegraben - es sei denn, er hat vorher gestanden. Wer sich dann befreien kann, darf gehen. Theoretisch jedenfalls.

Wie viele Menschen seit 2002 in Iran gesteinigt wurden, ist unklar. Nach ai-Angaben waren es mindestens drei, davon ist jedoch nur ein Fall offiziell bestätigt: der von Dschafar Kiani. Er war des Ehebruchs schuldig gesprochen worden und sollte gemeinsam mit der ebenfalls verurteilten Frau im Juni 2007 auf einem Friedhof in der Nähe von Takestan in der Provinz Ghaswin gesteinigt werden. Doch Mitglieder der iranischen Organisation Stop Stoning Forever machten Zeitpunkt und Ort der geplanten Hinrichtung öffentlich und lösten eine Protestwelle im In- und Ausland aus. Die Behörden stoppten die Pläne vorübergehend, die Aktivisten hofften auf einen Sieg - doch den Tod von Dschafar Kiani konnten sie nicht verhindern. Er wurde im Juli 2007 gesteinigt.

Zwölf Delinquenten von der Steinigung bedroht

Zurück blieb die Frau, Mokarameh Ebrahimi. Ihr stand das gleiche Schicksal bevor. Dann die Überraschung: Ebrahimi, die elf Jahre lang in der Todeszelle saß, kam frei - begnadigt offenbar vom religiösen Führer des Landes, Ajatollah Ali Chamenei.

Exekutionen 2007: Welche Staaten am meisten henken
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Exekutionen 2007: Welche Staaten am meisten henken

Selbst Menschenrechtler, die ja auf diesen Schritt gehofft hatten, waren verblüfft. "So etwas kommt selten vor", sagte Schadi Sadr, Leiter von Stop Stoning Forever, "ich habe keine Ahnung, was letztlich dazu geführt hat." Er sei aber sicher, dass der Druck der Öffentlichkeit dazu beigetragen habe.

Solche Erfolgsgeschichten können sich die anderen Gefangenen nur wünschen, die noch in den Todestrakten iranischer Gefängnisse auf ihre Steinigung warten. Laut ai sind das derzeit noch zehn Frauen und zwei Männer.

Zwei der Inhaftierten sind Sohre und Asar Kabiri-Nejat. Ihr Fall zeigt, wie willkürlich ein so gravierendes Urteil zustande kommen kann. Den Schwestern wurde eine zweifelhafte Videoaufnahme zum Verhängnis. Gesehen hat den Film kaum jemand, nicht einmal der Anwalt der beiden. Der Mann einer der beiden Frauen hat den Film angefertigt und behauptet, er zeige die Frauen mit einem fremden Mann. Er dient als Hauptbeweisstück im Prozess. Der Vorwurf zunächst: "illegale Beziehungen". Das Urteil: 99 Peitschenhiebe. Nach Angaben ihres Anwalts Dschabbar Solati wurde das Urteil vollstreckt, die Frauen blieben in einem Gefängnis in Karadsch westlich von Teheran inhaftiert.

Plötzlich lautete die Anklage auf Ehebruch

Dann, sechs Monate später, rollte ein neuer Richter den Fall wieder auf. Jetzt lautete der Vorwurf plötzlich auf Ehebruch, als Beweise dienten jenes ominöse Video und angebliche Geständnisse der Angeklagten. Dass die Frauen diese widerriefen, nütze nichts. Das Gericht verurteilte sie zum Tod durch Steinigung.

Anwalt Solati hofft, die Vollstreckung noch abwenden zu können. "Auch nach iranischem Recht darf niemand für dasselbe Verbrechen zweimal verurteilt werden", sagte er dem SPIEGEL kürzlich in einem Interview. Ob sich das Gericht auf diese Argumentation einlässt, ist noch offen.

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Islamische Republik Iran


Iranische Landesflagge

Landesflagge


Inhalt


Überblick
Weltverfolgungsindex 
Religion
Christenverfolgung
Die Kirche

Islamische Republik Iran

Quelle: CIA; The World Fact Book

Überblick 1

Bevölkerung:

71 Millionen Einwohner

etwas mehr als die Hälfte sind Perser, außerdem gibt es Aseris, Kurden, Luren, Araber, Belutschen, Kaschkai, Turkmenen und andere

bis 14 Jahre: 22 Prozent
über 65 Jahren: 5 Prozent

Lebenserwartung:

70 Jahre

Fläche:

1.648.000 km2 

Hauptstadt:

Teheran (ca. 16 Mio. Einwohner)

Sprachen:

Offizielle Sprache ist Farsi (Persisch), daneben werden Turksprachen, Kurdisch, Arabisch, Belutschisch und andere gesprochen

Staats- und Regierungsform:

Islamische Republik (seit 1. April 1979)

Quellen: 1 Auswärtiges Amt , CIA: The World Factbook



OPEN DOORS Weltverfolgungsindex 2009






Religion


Die Staatsreligion ist der schiitische Islam.

  • 99% Muslime 
    • 0,35% Christen - ca. 250.000, davon: ca. 125.000 – 150.000 armenische und assyrische Christen sowie andere christliche Gruppen
    • schätzungsweise 100.000 Konvertiten aus dem Islam
  • der Rest: kleine jüdische und Bahai-Minderheiten

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Christenverfolgung


Im Iran gibt es derzeit eine regelrechte Verfolgungswelle mit zahlreichen Verhaftungen von Hausgemeindechristen. Der Islam ist im Iran Staatsreligion und alle Gesetze und Vorschriften müssen der offiziellen Interpretation der Scharia-Gesetze entsprechen. Demnach muss jeder Muslim, der den Islam verlässt und etwa Christ wird, mit dem Tod bestraft werden oder zurück zum Islam gebracht werden. Im September 2008 brachte das iranische Parlament ein Gesetz auf den Weg, wonach der „Abfall vom Islam“ auch rechtlich mit dem Tode bestraft werden kann. Bislang konnte das Gericht Gefängnis oder harte Arbeitsstrafen festsetzen. 

Die Verschlechterung der Religionsfreiheit für Christen begann 2004 mit dem Sieg konservativer Parteien. Im Juni 2005 folgte auf die Wahl des konservativen Hardliners Mahmud Ahmadinedschad zum Präsidenten eine neue Welle der Christenverfolgung. Präsident Ahmadinedschad bejubelte seinen Wahlsieg als neue islamische Revolution, die sich weltweit verbreiten könnte, und versprach feierlich die Wiederherstellung einer „islamischen Regierung" im Iran. 


Ethnische Christen 

Armenische und assyrische Christen gehören zu den anerkannten religiösen Minderheiten, denen Religionsfreiheit garantiert wird. Dennoch berichten sie von Inhaftierungen, Repressionen und Diskriminierung wegen ihres christlichen Bekenntnisses. Religionswächter bespitzeln Gottesdienste traditioneller, genehmigter Kirchen auf der Suche nach Konvertiten. Traditionellen Christen ist es zudem verboten, Konvertiten zu unterstützen. Werden sie dennoch aufgenommen, droht die Schließung der Kirche. Verschiedene Gruppen, die zum Beispiel christliche Literatur anbieten, kamen ins Visier der Sicherheitsbehörden. Auf Christen, die in Gemeinden oder in einer Gebets- und Evangelisationsbewegung aktiv sind, wird Druck ausgeübt. Sie werden verhört, inhaftiert und nicht selten gefangenen genommen und geschlagen. 


Konvertiten aus dem Islam 

Bislang konnte lediglich nach dem islamischen Recht im Iran ein Muslim, der den Islam verlässt, um eine andere Religion anzunehmen, zum Tode verurteilt werden. Mit großer Mehrheit wurde nun bei einer ersten Lesung am 9. September 2008 im iranischen Parlament ein Gesetzentwurf gebilligt, wonach der Abfall vom Islam mit dem Tod bestraft werden soll. Rechtskräftig kann das Gesetz werden, wenn der islamische Wächterrat zugestimmt hat. 

Der Regierung ist das Wachstum der Kirche bewusst und will es aufhalten. Ehemalige Muslime, die Christen wurden, werden gesellschaftlich ausgegrenzt. Sie finden kaum eine Arbeitsstelle oder verlieren ihren Arbeitsplatz, wenn bekannt wird, dass sie Christen wurden. Konvertiten mit eigenem Gewerbe mangelt es an Kundschaft. Gefordert wird die Rückkehr zum Islam. Weil es den anerkannten Kirchen verboten ist, einem Gläubigen mit muslimischem Hintergrund beizustehen, zogen viele ethnische Gemeinden ihre Unterstützung für Glaubensgeschwister muslimischer Herkunft zurück. Konvertiten treffen sich daher in Hausgemeinden und gehen ein hohes Risiko ein, von den Beamten oder Religionswächtern entdeckt zu werden. Es heißt, die örtlichen Behörden im ganzen Land seien angewiesen worden, gegen alle Hausgemeinden hart vorzugehen. Diese radikale Politik bedroht die Bemühungen, das Evangelium weiterzusagen und Christen auf ihrem Glaubensweg zu begleiten. Oft mangelt es den verstreuten Hausgemeinden an guter theologischer Begleitung und an Studienmaterialien.



Die Kirche im Iran


Zur Zeit des Alten Testaments lebten viele Völker in Elam, einer Provinz des heutigen Irans oder stammen von dort. Unter anderem lebten biblische Personen wie Daniel, Esther und Nehemia im Iran. Auch die Kirche war schon früh präsent, wurde aber nach der Islamisierung unterdrückt. 

Nach der islamischen Revolution (1979) veränderte sich die Lage der Kirche dramatisch. Viele Menschen emigrierten in andere Länder, darunter viele Christen der offiziellen Kirchen. In den vergangenen Jahrzehnten wurden etliche Gläubige ermordet, verhaftet, bedroht oder aus dem Land gewiesen. Einige bekannte Kirchen- und Hausgemeindeleiter wurden getötet. 

Trotz allem hat die Zahl der Christen, die einst Muslime waren, zugenommen. Bemerkenswert ist auch eine deutliche Bewegung von Christen aus offiziellen Kirchen hin zu Hausgemeinden und kleinen Gruppen. Ehemalige Muslime erzählen, sie wären in Träumen und Visionen Jesus begegnet und hätten sich daraufhin bekehrt. 

Die meisten ethnischen Christen sind armenisch-orthodox, außerdem gibt es auch einige Tausend Protestanten und Katholiken. Die meisten stammen aus christlichen Familien. Die Zahl der Konvertiten vom Islam zum christlichen Glauben kann nur geschätzt werden. Doch werden immer mehr Menschen Christen, von denen viele durch Medien wie das Satelliten-Fernsehen vom Evangelium hörten. Die meisten Konvertiten sind in Hausgemeinden und Zellgruppen (Gebets- und Evangelisationsgruppen) organisiert. 

Die Regierung beobachtet bekannte Hausgemeinden und kleine Gruppen und übt Druck auf sie aus, der mehr und mehr zunimmt.




 



Informationen zum Weltverfolgungsindex 2009


1. Erklärung zum Weltverfolgungsindex


 DerWeltverfolgungsindex (WVI) ist eine Liste von 50 Ländern, in denen Christen aufgrund ihres Glaubens am stärksten verfolgt oder benachteiligt werden. Der erste WVI erschien 1993. 

Der WVI ist das Ergebnis intensiver Recherchen etwa über Übergriffe auf Christen im Berichtsjahr oder Einschätzungen von Länderexperten zur Entwicklung der Religionsfreiheit. Zudem benutzt Open Doors einen eigens hierfür erstellten Fragebogen aus 50 Fragen, die von mehreren erfahrenen und meist einheimischen Mitarbeitern vor Ort oder von Kirchenleitern beantwortet werden. Die Ergebnisse werden mit einer Punktzahl bewertet, die die Situation der Christen in einem Land bzw. Entwicklungen näher bewertet. Die Gesamtzahl der Punkte für ein Land bestimmt dessen Position im Weltverfolgungsindex.

Recherchiert werden verschiedene Aspekte der Religionsfreiheit unter anderem 

der rechtliche und offizielle Status von Christen 

  • Ist Religionsfreiheit verfassungsrechtlich und/oder in den Landesgesetzen verankert? 
  • Haben die Bürger das Recht, zum Christentum zu konvertieren? 

die tatsächliche Situation der im Land lebenden Christen 

  • Werden Christen ihres Glaubens wegen getötet? 
  • Werden Christen ihres Glaubens wegen zu Gefängnis- oder Arbeitslagerstrafen verurteilt bzw. in die Psychiatrie eingewiesen? 

Freiheit bzw. Einschränkungen der Kirche in der Gesellschaft 

  • Dürfen Christen christliche Literatur drucken und verbreiten? 
  • Werden christliche Veröffentlichungen in diesem Land zensiert/verboten? 

die Faktoren, die die Religionsfreiheit in einem Land untergraben können 

  • Werden Versammlungsorte von Christen oder deren Häuser aus antichristlichen Motiven angegriffen? 

Die Spalte „Abweichung” zeigt an, inwieweit Punkte nicht vergeben werden konnten. Manchmal sind die Angaben unbestätigt oder unvollständig. Dann ist die Abweichung höher. Wenn eine vollständige und sichere Information nicht erhältlich ist, bekommen einige Länder weniger Punkte, selbst wenn der tatsächliche Grad der Verfolgung wahrscheinlich höher liegt.

Die zehn Länder, in denen Christen am stärksten verfolgt werden: 

Platz 1:Nordkorea(Vorjahr: 1)
Platz 2: Saudi-Arabien(Vorjahr: 2)
Platz 3: Iran (Vorjahr: 3)
Platz 4:Afghanistan(Vorjahr: 7)
Platz 5:Somalia(Vorjahr: 12)
Platz 6:Malediven (Vorjahr: 4)
Platz 7: Jemen(Vorjahr: 6)
Platz 8: Laos (Vorjahr: 8)
Platz 9:Eritrea(Vorjahr: 11)
Platz 10: Usbekistan(Vorjahr: 9) 

In sieben der ersten zehn Länder des Index ist der Islam die Religion der Mehrheitsbevölkerung bzw. Staatsreligion: Saudi-Arabien, Iran, Afghanistan, Somalia, Malediven, Jemen, Usbekistan. Zwei Länder haben kommunistische Regierungen: Nordkorea und Laos.

 



2. Die ersten Zehn im Detail

 

Platz 1: Nordkorea 

Das siebte Jahr in Folge führt Nordkorea den Weltverfolgungsindex an. Das Überleben der Christen in diesem Land ist extrem hart. Die Grenze zwischen Nordkorea und China ist nahezu geschlossen. Alles und jeder, der nach oder aus Nordkorea ausreist, wird streng kontrolliert. Hinrichtungen werden geheim durchgeführt. Die Zahl der Menschen in Straf- oder Arbeitslagern hat im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Die Regierung geht hart gegen jedwede Opposition vor. Das Land ist tief geprägt von einem Personenkult, durch den der verstorbene Diktator Kim Il Sung quasi zu einem Gott erhoben wird. Die Regierung setzt die „Juche” Philosophie (sprich „Dschutsche") einschließlich der Verehrung Kim Il Sungs und seines Sohnes Kim Jong Il durch. Der verstorbene Kim Il Sung („der ewige Präsident“) muss als ewig gegenwärtiger Gott-Vater angebetet werden. Sein Sohn, Kim Jong Il („der geliebte Führer“ oder „ewige Sohn der ewigen Sonne“), ist der von ihm erwählte Retter. Die Juche-Philosophie soll als Geist der vollkommenen Revolution – frei von allen fremden Einflüssen – jede Ebene der Gesellschaft und des Denkens durchdringen, um paradiesische Frucht hervorbringen zu können. Vor den landesweit aufgestellten Statuen des ewigen Führers müssen sich die Bürger ausnahmslos verbeugen. Die nordkoreanische Bevölkerung ist vom Rest der Welt abgeschnitten und lebt isoliert. Das Christentum wird als gefährlicher ausländischer Einfluss betrachtet, der den Anstoß für den Zusammenbruch kommunistischer Regime in Osteuropa und in der ehemaligen Sowjetunion gegeben hat und deshalb eine der größten Bedrohungen für die Macht des Regimes darstellt. Infolgedessen bemühen sich die nordkoreanischen Behörden sehr stark, das Christentum auszurotten. Die nordkoreanischen Behörden verfolgen die Untergrundkirche massiv. Entdeckte Christen werden verhaftet, gefoltert oder getötet. Open Doors schätzt, dass es mindestens 200.000 Christen im Untergrund gibt, die Zahl könnte wahrscheinlich sogar bei 400.000 bis 500.000 liegen. Zwischen 50.000 und 70.000 Christen werden in über 30 Arbeits- und Straflagern gefangen gehalten. Christen gelten als politische Straftäter und müssen täglich Schwerstarbeit leisten. Man schätzt, dass rund 40 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in den Arbeitslagern erwirtschaftet werden. Beim Versuch, nach China zu flüchten, setzen Nordkoreaner ihr Leben aufs Spiel. Nach Angaben der chinesischen Regierung befinden sich rund 50.000 bis 70.000 Nordkoreaner in China. Nachdem Flüchtlinge die Grenze überquerten, kamen einige von ihnen mit Christen in Kontakt. Viele von ihnen wurden selbst Christen und entschieden sich, nach Nordkorea zurückzukehren, um ihrem Volk das Evangelium zu verkünden. Die Behörden haben es besonders auf die Verhaftung dieser Heimkehrer abgesehen.


Platz 2: Saudi-Arabien

Religionsfreiheit existiert nicht in dem wahhabitischen Königreich, in dem es den Bürgern nur gestattet ist, einer einzigen Religion anzugehören: dem Islam. Den Bürgern wird die Freiheit verweigert, ihre Religion zu wählen oder zu wechseln. Der Schutz der Religionsfreiheit ist weder gesetzlich vorgesehen, noch existiert dieser Schutz in der Praxis. Das Rechtssystem basiert auf dem islamischen Recht, der Scharia. Apostasie, der Abfall vom Islam durch Übertritt zu einer anderen Religion, ist ein todeswürdiges Verbrechen - falls der „Abtrünnige“ nicht widerruft. Muslime, die Christen wurden, riskieren Verfolgung vonseiten ihrer Familie oder der Gesellschaft, wenn ihr Religionswechsel bekannt wird. Im Jahr 2008 wurde ein Ehrenmord an einem Konvertiten bestätigt. Öffentliche nichtmuslimische Gottesdienste und jeder Versuch zur Verkündigung des Evangeliums unter Muslimen oder das Verteilen von christlicher Literatur sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Zwar behaupten Mitglieder der königlichen Familie immer wieder, dass es Christen freigestellt sei, in ihrer Privatwohnung Gottesdienste zu feiern, doch private Hausgemeinden von ausländischen Christen gelten weiter als verboten und werden meist nur toleriert. Nichtmuslimische Gläubige, die sich an öffentlichen Aktivitäten beteiligen, riskieren die Verhaftung, Auspeitschung, Abschiebung und manchmal Folter. Im Berichtsjahr erhielt Open Doors mehr Meldungen, dass Christen aufgrund ihrer Beteiligung an christlichen Aktivitäten verhaftet wurden, als im Vorjahr.


Platz 3: Iran

Im Iran gibt es derzeit eine regelrechte Verfolgungswelle mit zahlreichen Verhaftungen von Hausgemeindechristen. Das Jahr 2008 beschreiben iranische Christen als eines der schlimmsten seit der islamischen Revolution 1979. Mehr als 50 Christen wurden aufgrund ihres Glaubens verhaftet. Ein christliches Ehepaar starb nach dem Verhör durch Regierungsbeamte an Folterverletzungen und Stress. Der Islam ist im Iran Staatsreligion. Alle Gesetze und Vorschriften müssen der offiziellen Interpretation der Scharia entsprechen. Nach der Interpretation der Scharia muss jeder Muslim, der den Islam verlässt und etwa Christ wird, mit dem Tod bestraft werden oder zurück zum Islam gebracht werden. Im September 2008 brachte das iranische Parlament ein Gesetz auf den Weg, wonach der „Abfall vom Islam“ auch rechtlich mit dem Tode bestraft werden kann. Bislang konnte das Gericht Gefängnis oder harte Arbeitsstrafen festsetzen. Verschiedene christliche Gruppen, die zum Beispiel christliche Literatur anbieten, um ihren Glauben unter der mehrheitlich schiitischen Muslim-Bevölkerung zu bezeugen, wurden zur Zielscheibe von Sicherheitsbehörden. Der armenischen und der assyrischen Kirche ist es erlaubt, ihre Landsleute in ihrer eigenen Sprache zu unterrichten; der Dienst an Menschen mit muslimischem Hintergrund (die Farsi sprechen) ist jedoch verboten. Armenische und assyrische Christen gehören zu den anerkannten religiösen Minderheiten, denen Religionsfreiheit garantiert wird. Dennoch berichten sie von Inhaftierungen, Repressionen und Diskriminierung wegen ihres christlichen Bekenntnisses. Religionswächter bespitzeln Gottesdienste traditioneller, genehmigter Kirchen auf der Suche nach Konvertiten. Traditionellen Christen ist es zudem verboten, Konvertiten zu unterstützen. Werden sie dennoch aufgenommen, droht die Schließung der Kirche. Auf Christen, die in Gemeinden oder in einer Gebets- und Evangelisationsbewegung aktiv sind, wird Druck ausgeübt. Sie werden verhört, inhaftiert und geschlagen. Einzelne Gläubige werden unter behördlichem Druck gesellschaftlich ausgegrenzt. Sie finden kaum eine Arbeitsstelle oder verlieren ihren Arbeitsplatz leicht, wenn bekannt wird, dass sie Christen wurden. Konvertiten mit eigenem Gewerbe verlieren ihre Kundschaft.


Platz 4: Afghanistan 

In Afghanistan hat der Druck auf Christen u.a. durch die Taliban zugenommen. Eine Mitarbeiterin einer westlichen Hilfsorganisation wurde in der Hauptstadt Kabul von radikal-islamischen Taliban erschossen, weil sie laut Taliban das Christentum verbreitet haben soll. Werden ausländische Christen bei der Weitergabe der christlichen Botschaft entdeckt, können sie verhaftet und des Landes verwiesen werden. Für christliche Mitarbeiter von Hilfsorganisationen wird die Arbeit immer schwieriger; Entführungen von Hilfskräften nehmen zu. Es gibt keine sichtbare Kirche im Land und es ist nahezu unmöglich, als christliche Gemeinde in Afghanistan aktiv zu sein. Es bleibt schwer für Christen, in der islamischen Republik Afghanistan zu leben. Es gibt schätzungsweise 3.000 afghanische Christen. Der Islam durchdringt alle Aspekte der Gesellschaft und die Gesetze der Scharia sind mehr oder weniger in Kraft, das Recht des Landes basiert auf dem Islam; keine Handlung darf dem entgegenstehen. Christen haben keinen Rechtsstatus und die Einstellung gegenüber Christen ist eher negativ. Verfolgung kommt vonseiten der Regierung, aber die meiste Bedrängnis kommt von der Familie oder dem sozialen Netz. Lokale Christen bzw. ehemalige Muslime erfahren Ablehnung und Verfolgung von ihrer Familie, weil sie den Islam verlassen haben. Sie wurden aus ihrem Zuhause vertrieben, nachdem sie ihrer Familie von ihrer Konversion erzählt haben. Konvertiten droht, beschimpft und bloßgestellt oder geschlagen zu werden, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, ins Gefängnis zu kommen oder auch umgebracht zu werden. Sie werden oft von ihrer Familie und der Gesellschaft gedrängt, die kulturellen Normen des Islam zu befolgen. Einige Konvertiten mussten aus dem Land fliehen, um ihr Leben zu retten. Doch trotz aller dieser Schwierigkeiten wächst die unsichtbare afghanische Kirche in allen Teilen der Gesellschaft.


Platz 5. Somalia 

Für Christen in Somalia verschlechterte sich die Situation beträchtlich. Die Kämpfe zwischen somalischen islamistischen Milizen und äthiopischen Truppen führten zu gestiegener Feindseligkeit gegenüber Christen. Mindestens zehn Christen wurden aufgrund ihres Glaubens im Jahr 2008 getötet, mehrere entführt oder Christinnen vergewaltigt. Vier christliche Lehrer, zwei von ihnen Konvertiten aus dem Islam, wurden von islamistischen Extremisten in Südzentral-Somalia ermordet. In Somalia gibt es weder einen Verfassungsartikel noch eine gesetzliche Bestimmung zum Schutz der Religionsfreiheit. Der Islam ist die offizielle Religion. Besonders in ländlichen Gebieten des Landes ist der gesellschaftliche Druck stark, die islamische Tradition zu respektieren. In den meisten Regionen bedient man sich traditioneller Formen der Konfliktbewältigung: entweder der weltlichen Schiedsgerichtsbarkeit von Clans oder des islamischen Rechts (Scharia). Von den ethnischen Somalis sind weniger als ein Prozent Christen. Diese praktizieren ihren Glauben im Untergrund. Denn ein „Abfall“ vom Islam gilt als todeswürdiges Verbrechen.


Platz 6. Malediven 

Es gab 2008 fast keine Verbesserungen für die Christen auf den Malediven, trotz des Umstands, dass eine neue Verfassung eingeführt und ein neuer Präsident gewählt wurde. Es gab keine Berichte über einheimische Christen, die eingesperrt oder des Landes verwiesen wurden. Im Inselstaat der Malediven ist der Islam Staatsreligion und alle Bürger müssen Muslime sein. Es gilt die Scharia, das islamische Recht, das den Übertritt vom Islam zu einer anderen Religion verbietet. Ein Konvertit könnte demnach bei einem Religionswechsel sein Bürgerrecht verlieren. Es ist verboten, eine andere Religion als den Islam zu praktizieren, der als wichtiges Instrument für die nationale Einheit und den Machterhalt der Regierung gilt. Christen ist es somit unmöglich, eine Kirche zu eröffnen oder eine Gemeinde zu gründen, obwohl Ausländer ihren Glauben im privaten Kreis praktizieren dürfen, wenn sie keine einheimischen Bürger zur Teilnahme einladen. Die Bibel und andere christliche Materialien dürfen nicht eingeführt werden, abgesehen von einem Exemplar für den Eigenbedarf. Auf den Malediven gibt es nur sehr wenige einheimische Christen. Sie leben ihren Glauben absolut im Geheimen.


Platz 7: Jemen 

Die Verfassung des Jemen garantiert Religionsfreiheit, erklärt aber auch, dass der Islam Staatsreligion und die Scharia die Quelle der gesamten Gesetzgebung ist. Die jemenitische Regierung gestattet Ausländern etwas Freiheit beim Praktizieren ihres Glaubens, aber jemenitische Bürger dürfen nicht zum Christentum konvertieren. Es gibt ca. 500 bis 1.000 Christen mit islamischem Hintergrund, denen heftige Verfolgung oder sogar der Tod droht, falls sie entdeckt werden. Konvertiten erfahren Widerstand vonseiten der Behörden oder extremistischen Gruppen, wenn sie nicht zum Islam zurückkehren. Im vergangenen Jahr wurden ehemalige Muslime aufgrund ihres neuen Glaubens inhaftiert, körperlich verletzt oder bedroht. Es gab kaum wesentliche Veränderungen im Hinblick auf die Religionsfreiheit für Christen im Jahr 2008.


Platz 8: Laos 

Die Verfassung von Laos sieht Religionsfreiheit zwar vor, doch Gesetzlosigkeit und das Fehlen spezieller Vorschriften für religiöse Angelegenheiten erlauben es örtlichen Beamten, die Verfassungsbestimmungen nach eigenem Gutdünken zu interpretieren und umzusetzen. Gegenüber den lokalen Behörden auf Provinz- und Bezirksebene, die die religiösen Rechte sowie die Rechte ethnischer Minderheiten weiterhin einschränken, verhält sich der Staat passiv. Zwar hat es in südlichen Gebieten (z. B. in der Provinz Attapeu) einige Fortschritte gegeben, doch in etlichen Gebieten im Norden des Landes verschärfte sich die antichristliche Haltung der Regierung, vor allem in Bezug auf Christen aus dem Stamm der Hmong. Die Kirche in Laos ist relativ klein, wächst aber beständig (es gibt etwa 200.000 Christen meistens aus ethnischen Minderheiten). Es gab 2008 kaum Verbesserungen hinsichtlich der religiösen Freiheit. Die laotischen Behörden erlauben nur eine begrenzte Präsenz des Christentums und lassen besonders die Leiter streng überwachen. Das Regime limitiert die Zahl offener Kirchen und schließt diese regelmäßig, besonders auf dem Lande. Von Zeit zu Zeit wurden Christen inhaftiert, viele von ihnen wurden körperlich und psychisch gefoltert und unter Druck gesetzt, ihren (neuen) Glauben zu widerrufen. Die größte Herausforderung für die Kirche in Laos ist der gesellschaftliche Druck auf Konvertiten, die Okkultismus (Geisterglaube) und die damit verbundenen Riten ablehnen, und die negative Einstellung der Regierung gegenüber dem Christentum. Sie sieht in Christen Agenten der USA, die eine politische Wende in Laos voranbringen wollen. Christen werden beschuldigt, keine guten Bürger zu sein. In einem Fall wurden einige Christen gefangen genommen und mit einer regierungsfeindlichen Organisation in Zusammenhang gebracht, die einen unabhängigen Staat fordert. Es gibt in Laos viele nicht registrierte Aktivitäten und die Kirche scheint zu wachsen - trotz der Verfolgung. Im Februar 2008 wurden 58 Christen aus zwei Dörfern in der Provinz Bokeo verhaftet. Im März 2008 wurden acht Pastoren an der Grenze auf dem Weg zu einer Schulung in Thailand verhaftet. Im Juli 2008 gab es großangelegte Razzien in Dörfern in Boukham und Katin, bei denen mindestens 80 Christen verhaftet wurden. Die meisten sollen wieder freigelassen worden sein. Die Zahl derjenigen, die noch im Gefängnis sitzen, ist unbekannt.


Platz 9: Eritrea 

Das ostafrikanische Eritrea ist neu unter den ersten zehn Ländern des WVI. Obwohl das kleine Land am Horn von Afrika vor allem aufgrund von Veränderungen hinsichtlich der Glaubensfreiheit in anderen Ländern des WVI vorrückte, rechtfertigt die schwere Situation der Christen im Land die Platzierung unter den Top Ten. Die eritreische Regierung beschneidet die Religionsfreiheit für nicht registrierte Kirchen und christliche Gruppen erheblich und geht gegen ihre Rechte vor. Im Mai 2002 erklärte Präsident Issayas Afewerki alle Angehörigen nicht erlaubter Kirchen – darunter über 30 evangelikale – zu Staatsfeinden. Nur die orthodoxe und die katholische Kirche sowie die Lutheraner und der Islam sind anerkannt. Seitdem veranlasst die Regierung Kirchenschließungen und verbietet Privatversammlungen. Laut Angaben von Kirchenleitern aus Eritrea sollen derzeit rund 3.000 Christen aufgrund ihres Glaubens landesweit in Polizeistationen, Militärlagern oder Schiffscontainern unter unmenschlichen Bedingungen eingesperrt sein. Viele sitzen seit Monaten oder Jahren ohne offizielle Anklage oder Gerichtsverfahren ein. Die Situation verschärfte sich im Jahr 2008. Eine Verhaftungskampagne wurde Ende Oktober initiiert. Hunderte von evangelikalen Christen, einschließlich Frauen und Kinder, aus verschiedenen Hausgemeinden wurden verhaftet. Mehrere wurden während des vergangenen Jahres auf Kaution entlassen, doch noch immer sind viele gefangen, darunter auch Pastoren sowohl der protestantischen als auch der orthodoxen Kirche. Keiner der Gefangenen wurde offiziell angeklagt oder vor ein Gericht gestellt. In vielen Fällen sind die Gefangenen den Schlägen und anderer körperlicher Folter durch die Polizeibeamten ausgesetzt. Bestätigt wurde der Tod von drei Christen, die aufgrund der Haftbedingungen oder nach Folter im Gefängnis gestorben sind.


Platz 10: Usbekistan 

Die Situation der Christen in Usbekistan bleibt auch weiterhin besorgniserregend. Die Verfassung des Landes sieht Religionsfreiheit vor, aber in der Praxis beschränkt die Regierung mit Gesetzen dieses Recht auf Ausübung der Religion. Die Regierung erließ Gesetze, die Aktivitäten wie die Evangelisation, die Einfuhr und Verbreitung religiöser Literatur sowie das Angebot theologischer Schulung und Unterweisung verbieten. Ein Gesetz verbietet, mehr als ein Exemplar eines christlichen Buches zu besitzen - die Bibel eingeschlossen. Um aktiv sein zu können, müssen Gemeinden eine Registrierung erlangen, was fast unmöglich ist. Im Jahr 2008 wurde keinem Registrierungsantrag einer Kirche stattgegeben, viele Kirchen gingen in den „Untergrund“. Da es nur wenige registrierte Gemeinden gibt, müssen sich viele Christen heimlich in Privatwohnungen treffen. Dabei setzen sie sich dem Risiko aus, wegen illegaler religiöser Aktivitäten verhaftet zu werden. Polizeiliche Hausdurchsuchungen sind an der Tagesordnung und führen oft zu Festnahmen, bei denen Christen geschlagen und sogar gefoltert werden. Ihre Literatur und christliche Materialien werden vernichtet. Usbekische Christen werden besonders bedrängt, sich zum Islam zurückzubekehren. In Fernsehsendungen (u.a. Mai 2008) wurden Christen negativ dargestellt, was zu einem erhöhten Druck auf Christen führte – besonders durch Verwandte und örtliche Beamte. Medienberichte gegen Christen werden häufiger und kämpferischer. Im Berichtsjahr wurden mehrere Christen für einen Tag oder länger eingesperrt und dann mit einem Bußgeld belegt. Neben der Regierung kommt die Verfolgung auch von Familienmitgliedern, wenn ein Muslim sich zum Christentum bekehrt hat und dies bekennt. In abgelegenen Landesteilen treffen Christen mit islamischem Hintergrund auch auf den Widerstand fundamentalistischer Muslime und werden unter Druck gesetzt, zum Islam zurückzukehren. Weil sie zum Christentum konvertierten, werden sie öffentlich erniedrigt und aus ihren Häusern und vom Arbeitsplatz vertrieben. Christen wurde auch der Zugang zur Wasser- oder Stromversorgung verweigert, um sie zu bewegen, ihren neuen Glauben aufzugeben.


3. Verschlechterungen


Neben Saudi Arabien, dem Iran, Afghanistan und Somalia hat sich die Situation für Christen verschlechtert in: Pakistan, Irak, Mauretanien, Algerien, Indien, Nigeria(Nord), Indonesien, Bangladeschund Kasachstan.


Platz 13: Pakistan 

Unvermindert hoch ist auch der Druck auf die christliche Minderheit in Pakistan. Die Regierung schützt die Christen nur sehr begrenzt, weshalb muslimische Extremisten fast freie Hand haben und Christen nachstellen. Eine hohe Korruption und die Blasphemiegesetze, nach denen Christen oft wegen angeblicher Beleidigung des Islam verurteilt werden, versetzt die kleine Kirche in Pakistan in eine schwierige Lage. Open Doors erhielt mehrere Informationen über die Verfolgungssituation und die Schwierigkeiten der Christen im Land. Sie werden bedroht oder benachteiligt, willkürlich der Blasphemie (Gotteslästerung) angeklagt oder sogar umgebracht. Sie fühlen sich wie Bürger zweiter Klasse. Jeden Monat gibt es etwa ein Todesopfer. Das gleiche gilt für Verhaftungen – meist aufgrund von Gotteslästerung. Entführungen oder körperliche Angriffe treten noch häufiger auf. Zu Angriffen auf Kirchen oder das Eigentum von Christen soll es fast jede Woche kommen. Diskriminierung auf allen Ebenen der Gesellschaft ist für Christen etwas Alltägliches. Der Druck aus der Gesellschaft hat fast immer zur Folge, Kirchenneubauten zu verhindern. Eine neue Kirche muss eine gewisse Distanz zu einer Moschee, einer Koranschule oder einem muslimischen Friedhof haben. Ist eine Kirche geplant, die diese Anforderungen erfüllt, wird umgehend – wenn auch nur vorübergehend – eine Moschee errichtet. Hierfür ist keine Erlaubnis notwendig. Weiterhin sind Veränderungen in der Platzierung anderer Länder ein Grund für die Verschlechterung der Position Pakistans im WVI.


Platz 16: Irak 

Nach einer kurzen Zeit eines zerbrechlichen Friedens Ende 2007 im Irak war das Jahr 2008 ein Jahr der Gewalt gegen Christen. Das vergangene Jahr begann mit einer Serie von Bombenanschlägen, bei denen sieben irakische Kirchen und drei Klöster beschädigt wurden. Auch während des Jahres wurden Kirchen angegriffen oder durch Bomben beschädigt. Aufgrund ihres Glaubens richtete sich extreme Gewalt gegen Christen. Sie erhielten Drohbriefe von Islamisten und mehrere Christen, darunter Kirchenleiter, wurden ermordet, misshandelt und/oder entführt. Extremisten bedrohten Christen mit dem Tod, um sie aus ganzen Wohnvierteln in Mosul und Bagdad zu vertreiben. Die Aktionen glichen einer „religiösen Säuberungskampagne“. Christen leiden unter der anti-westlichen Stimmung. Viele Iraker sehen den Westen als „christlich“ an und schlussfolgern, dass irakische Christen Verbündete des Westens seien. In Mosul wurden Menschen auf offener Straße erschossen, wenn sie in ihrem Ausweis unter Religion den Eintrag „Christ“ hatten. Kriminelle entführen Christen (viele gehören zur Mittelschicht), um Lösegelder zu erpressen. Mindestens fünf Christen wurden entführt und mindestens 35 Christen aufgrund ihres Glaubens ermordet. Doch die Zahlen könnten höher liegen. Aufgrund der anhaltenden Gewalt flüchteten Hunderttausende von Irakern ins Ausland – Muslime wie Christen -; viele Christen flüchten in die Autonome Region Kurdistan im Norden des Landes.


Platz 18. Mauretanien 

Mauretanien rückte sechs Positionen im WVI vor. Open Doors erhielt mehr Informationen aus dem Land, wonach sich die Situation für die Christen im Land schlechter darstellt, als bislang angenommen. Rund 700 einheimische Christen, manche gehen sogar von nur 300 aus, leben im Land. Alarmierend ist die negative Berichterstattung über das Christentum in einheimischen Medien. Das Christentum wird als gefährliche Bewegung eingeschätzt, die bekämpft werden muss. Berichtet wurde auch, dass Islamisten Christen mit dem Tod bedrohten. Ein Anstieg der Aktivitäten der islamistischen Terrorgruppe Al Kaida wurde beobachtet. In der islamischen Republik Mauretanien ist der Islam Staatsreligion. Teilweise schränkt die Regierung die Religionsfreiheit dadurch ein, dass die Verteilung nicht-muslimischer religiöser Literatur - nicht aber der private Besitz - sowie die Evangelisation unter Muslimen verboten sind. Apostasie (Abfall vom Islam) kann mit dem Tod bestraft werden, wenngleich die Todesstrafe formell in den vergangenen Jahren nicht vollstreckt wurde.


Platz 19: Algerien 

Im Jahr 2008 wurden viele Kirchen in Algerien angewiesen, zu schließen. Mindestens zehn Christen wurden verhört und mehrere wurden zu Haftstrafen auf Bewährung oder zu Geldstrafen verurteilt. Dies wird als Versuch der Behörden gewertet, Muslime, die Christen wurden, zur Rückkehr zum Islam zu bringen. Christliche Leiter glauben, dass die Zunahme der Verfolgung nicht daher rührt, dass der Islamismus wächst, sondern dass die Zahl der Konvertiten aus dem Islam zum Christentum steigt. Die Verfassung erklärt den Islam zur Staatsreligion und verbietet religiösen Organisationen jede Aktivität, die den Lehren und Moralvorstellungen des Islam entgegensteht. Ein im September 2006 in Kraft getretenes Anti-Missionsgesetz beschränkt die Ausübung nicht-islamischer Religionen, indem etwa öffentliche religiöse Versammlungen wie Gottesdienste verboten werden. Organisierte christliche Gruppen müssen sich bei der Regierung registrieren lassen und die Einfuhr von christlicher Literatur wird kontrolliert. Das Gesetz gibt der Regierung das Recht, alle Aspekte kirchlicher Praxis zu regulieren. Es verbietet Handlungen, die einen Muslim zum Übertritt zu einer anderen Religion bringen könnten. Da fast alle algerischen Christen Konvertiten aus dem Islam sind, würde das bedeuten, dass alle Kirchen gesetzeswidrig wären. Im vergangenen Jahr erhielten 26 Kirchen die Schließungsanweisung. Besonders in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres gab es Medienkampagnen gegen Christen bzw. Kirchen; in Berichten in bekannten algerischen Zeitungen zeigt man sich besorgt über das Wachstum der Kirche. Das harte Vorgehen der Regierung schien sich in der zweiten Jahreshälfte zu entspannen.


Platz 22: Indien 

Das dritte Quartal des vergangenen Jahres war eine der schlimmsten Zeiten der Gewalt gegen indische Christen seit Erscheinen des Index. Nachdem im August 2008 im ostindischen Bundesstaat Orissa ein Hindu-Führer und vier seiner Anhänger vermutlich von Maoisten ermordet wurden, gingen Extremisten mehrere Wochen lang brutal gegen Christen vor, die sie der Tat beschuldigten. Mehr als 110 Christen wurden getötet (manche Quellen berichteten von mehr als 500), mehr als 170 Kirchen und über 4.500 Häuser von Christen zerstört. Über 54.000 Menschen waren auf der Flucht; noch immer leben 10.000 Christen in Flüchtlingslagern. Wenngleich es auch in anderen Bundesstaaten während des Jahres zu Übergriffen, Verhaftungen, Misshandlungen von Christen oder Angriffen auf Kirchen kam, konzentriert sich die Verfolgung von Christen auf die Bundesstaaten Andhra Pradesh, Chhattisgarh, Jharkhand, Karnataka, Madhya Pradesh, Maharashtra, Orissa und Uttarakhand. Außer in Orissa wurden in Andhra Pradesh zwei Christen getötet, ein Christ starb jeweils in Kerala, Madhya Pradesh und Maharashtra und je zwei Christen wurden getötet in Tamil Nadu und Uttarakhand.


Platz 26: Nigeria (Nord) 

Mindestens zwölf nördliche Bundesstaaten in Nigeria haben in den vergangenen acht Jahren das islamische Recht, die Scharia, eingeführt. Seitdem kam es mehrfach zu Gewaltausbrüchen gegen Christen im Norden Nigerias, bei denen schon Tausende starben. Muslime beschuldigen in vielen Fällen Christen der Blasphemie, was zu Gewalt in den Scharia-Staaten Bauchi und Kano im Februar 2008 führte. Fünf Christen wurden getötet, über 20 verletzt und Tausende flüchteten. Mehrere Kirchen wurden bei Angriffen von Extremisten in diesen Staaten zerstört. Muslimische Leiter in Kano forderten ein landesweites Gesetz, das Blasphemie (Beleidigung des Islam) mit dem Tod bestraft. Mehr als 20 christliche Mädchen wurden 2008 in den Staaten Bauchi, Katsina, Kano, Niger und Yobe verschleppt. Viele von ihnen wurden mit dem Ziel entführt, sie durch Heirat mit einem Muslim zu islamisieren. Ende November kam es nach einer Kommunalwahl in der zentralnigerianischen Stadt Jos zu blutiger Gewalt. Polizei und Truppen töteten über 400 randalierende Muslime; Islamisten töteten über 100 Christen. Sechs Pastoren starben, 40 Kirchen wurden zerstört und 369 wurden ernsthaft verletzt. Die Spannungen wurden anscheinend aufgrund des Verdachtes von Wahlbetrug von muslimischer Seite ausgelöst.


Platz 41: Indonesien

Seit Jahren haben Experten vor einer schleichenden Islamisierung in Indonesien gewarnt. Mehr und mehr kommen Christen in Bedrängnis. Im Mai und Dezember 2008 wurden zwei überwiegend von Christen bewohnte Dörfer angegriffen, drei Christen wurden brutal ermordet und Tausende mussten fliehen. Im Juli mussten rund 1.500 Studenten der Arastamar Evangelical School of Theology (SETIA)in Kampung Pulo (Unterbezirk Pinang Ranti des Makasar-Distrikts von Jakarta) evakuiert werden, nachdem es zu einer gewalttätigen Großkundgebung hunderter Einwohner des Ortes sowie fundamentalistischer Muslim-Gruppen gekommen war. Über 30 Kirchen wurden im vergangenen Jahr geschlossen. Das sind die Hauptfaktoren für eine Verschlechterung der Religionsfreiheit in Indonesien.


Platz 43: Bangladesch 

In Bangladesch wurde ein Christ im Februar getötet. Im Mai 2008 wurde die 13-jährige Tochter des Pastors der United Bethany Church (Mymensingh/Bangladesch) von mehreren muslimischen Männern entführt und mehrfach vergewaltigt. Schon Tage vor der Tat wurde das Mädchen wegen seines christlichen Glaubens von Jugendlichen aus der Nachbarschaft und seiner Schule verspottet. Der Druck auf Konvertiten aus dem Islam zum Christentum – für ehemalige Muslime und Buddhisten – wächst. Das ist der Hauptgrund für die gewachsene Christenverfolgung in Bangladesch.


Platz 50: Kasachstan 

Ein neues Religionsgesetz ist in Kasachstan auf dem Vormarsch, das die Religions- und Glaubensfreiheit einschränkt. Christen sind besorgt über mögliche Beschränkungen ihrer Aktivitäten und Versammlungsorte. Kleineren religiösen Gruppen wird die Registrierung erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht. Religiöse Literatur darf nur importiert werden, wenn sie vorher von den Behörden gesichtet und genehmigt wurde. Der Staat kann die religiöse Literatur verbieten. Auch kann der Staat missionarische Aktivitäten einschränken. Die Weitergabe des christlichen Glaubens ohne die schriftliche Genehmigung einer registrierten religiösen Gesellschaft und die persönliche staatliche Registrierung als Missionar wären verboten. Auch soll es härtere Strafen für die nicht genehmigte Religionsausübung geben, Kinder dürfen nur an religiösen Veranstaltungen teilnehmen, wenn beide Elternteile zustimmen. Bereits jetzt sind lokale Behörden negativ gegen Christen eingestellt, besonders gegen solche, die nahe der Grenze zu Usbekistan und Kirgisistan leben. Die Regierung versuchte bereits, Versammlungsstätten zu schließen.




4. Verbesserungen


Verbesserungen der Platzierungen im WVI gibt es für: Bhutan, China, Turkmenistan, Aserbaidschan, Sudan(Nord), Sansibar, Kuba, Türkeiund Kolumbien.


Platz 11: Bhutan

Hauptsächlich kommt die Verfolgung von Christen in Bhutan durch die eigene Familie, die Gesellschaft oder vonseiten buddhistischer Mönche, die einen starken gesellschaftlichen Einfluss haben. Die Übergriffe haben 2008 abgenommen. Das vergangene Jahr war ein Jahr der Veränderungen in Bhutan, u. a. trat eine neue Verfassung in Kraft, die mehr religiöse Freiheiten vorsieht. Im Himalaya-Königreich Bhutan ist der Mahayana-Buddhismus Staatsreligion. Offiziell existiert der christliche Glaube nicht. Christen nicht gestattet, in der Öffentlichkeit zu beten oder zu feiern. Treffen von Christen sind nur innerhalb einer Familie möglich, aber nicht kollektiv mit anderen Christen, etwa als Hausgemeinde. Einreisevisa für Priester oder kirchliche Mitarbeiter werden verweigert. Kinder von Christen werden zwar in der Schule akzeptiert, erfahren jedoch häufig Diskriminierung, wenn bekannt wird, dass sie Christen sind. Häufig werden Christen bedrängt, an buddhistischen Feiern teilzunehmen. Es ist fast unmöglich, als Christ eine Universität zu besuchen. Christliche Beamte werden ebenfalls diskriminiert. Die Einfuhr gedruckten religiösen Materials ist eingeschränkt. Im Land sind nur buddhistische Texte erlaubt. Die Gesellschaft übt einen starken Druck aus, buddhistischen Normen zu entsprechen.


Platz 12: China 

China ist ein Land vieler Gegensätze. Die Situation im Jahr 2008 war angespannter als 2007. Die Grenzen wurden während der Zeit der Olympischen Spiele streng kontrolliert. Die Visa vieler ausländischer Gastarbeiter (besonders von Missionaren) wurden nicht erneuert und sie mussten das Land verlassen. Die christliche Gemeinschaft in China ist sehr verschieden, es gibt viele Unterschiede zwischen Stadt und Land. Auch im Jahr 2008 gab es Druck auf die Christen in China. Die Regierung schloss in einigen Landesteilen Hausgemeinden, verhaftete oder misshandelte Christen. Andererseits verbesserte sich auch die Situation. Anders als im Jahr 2007 wurden Open Doors keine Entführungen oder Ermordungen von Christen aufgrund ihres Glaubens gemeldet.


Platz 14: Turkmenistan

Eine geringe Verbesserung der Situation gibt es für die Christen in Turkmenistan im Vergleich zum Jahr davor. Open Doors erhielt weniger Berichte über Übergriffe auf Christen. Die Zahl der Christen, die inhaftiert und zu Gefängnis- oder Arbeitslagerstrafen verurteilt oder in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurden, war geringer als im Jahr 2007. Dennoch hat sich die Situation für Christen im Allgemeinen nicht drastisch geändert. In kleinen Städten und Dörfern müssen Gemeindeleiter wöchentlich für ein “Gespräch” auf die Polizeistation kommen. Die Verfassung Turkmenistans garantiert „Freiheit der Religion sowie Freiheit der Überzeugung und des freien Ausdrucks der Überzeugung“, doch in der Praxis werden diese Rechte beschnitten. Ethnische Turkmenen, die den Islam verlassen und Christen werden, sind Erniedrigung und psychologischem Druck durch muslimische Geistliche und Behörden ausgesetzt. Die für Gemeinden vorgeschriebene Registrierung ist ein mühevoller Prozess. Christliche Gruppen aus ethnischen Turkmenen haben kaum eine Chance, sich registrieren zu lassen. Sie gelten als Sekten. Registrierte Gemeinden haben den Behörden Bericht zu erstatten über ihr kirchliches Leben.


Platz 27: Aserbaidschan 

Die Situation für Christen in Aserbaidschan ist mehr oder weniger konstant geblieben im Vergleich zum Vorjahr. Open Doors erfuhr von keiner Verurteilung zu einer Gefängnis- oder Arbeitslagerstrafe und weniger Christen wurden verhaftet. Dennoch hat sich die Situation für die Christen in Aserbaidschan nicht gänzlich positiv verändert. Es kommt weiterhin zu Hausdurchsuchungen und Benachteiligungen von Christen am Arbeitsplatz aufgrund ihres Glaubens. Die Übergriffe auf nicht registrierte Baptisten-, Pfingst- oder Adventistenkirchen haben zugenommen. Es gibt einen Unterschied zwischen Stadt und Land. In der Hauptstadt Baku kommt die Bedrängnis vonseiten der Regierung und ist nicht so heftig wie in abgelegenen, ländlichen Gebieten.


Platz 30: Sudan (Nord) 

Einheimische Christen bewerten ihre Situation besser als im Vorjahr. Einer der Gründe liegt in der politischen Entwicklung. Der Sudan geht 2009 auf eine Wahl zu und die regierende National-Kongress-Partei will möglichst viele Stimmen gewinnen, was sich auch in einer lockeren Politik hinsichtlich der Beschränkungen für Christen im Norden niederschlägt. Kirchenleiter schätzen die Religionsfreiheit besser ein als im Jahr 2007. Im Jahr 2008 wurde nicht berichtet, dass Christen ermordet oder entführt wurden aufgrund ihres Glaubens; auch wurde keine Kirche angegriffen. Andererseits stehen Muslime, die Interesse am Christentum zeigen oder konvertieren, unter gesellschaftlichem Druck, zurückzukonvertieren.


Platz 31: Sansibar 

Auf der Inselgruppe Sansibar wurde von mehr Freiheit für die Kirche berichtet als im Jahr 2007. Open Doors erhielt keine Berichte von Christen, die zu Gefängnisstrafen verurteilt, entführt oder misshandelt wurden aufgrund ihres Glaubens; es wurde keine Kirche angegriffen. Die Kirche generell sieht sich jedoch mehreren Schwierigkeiten ausgesetzt: bei der Registrierungspflicht, dem Erwerb von Grundstücken oder in der Schul- und Berufsausbildung. Sansibar ist ein autonomer Teil von Tansania. Während das Festland Tansanias überwiegend christlich geprägt ist und die Verfassung Religionsfreiheit vorsieht, ist die Bevölkerung der Inselgruppe zu 97 Prozent muslimisch. Der Anteil von Extremisten ist sehr hoch. Sansibar besteht aus drei Inseln: Unguja (die Hauptinsel), Tumbatu und Pemba.


Platz 33: Kuba 

Es scheint, als gehöre die Zeit schlimmer religiöser Verfolgung in Kuba der Vergangenheit an. Open Doors erhielt weniger Berichte von Übergriffen oder Benachteiligung. Doch die subtile Form der „Verfolgung“ in Form von sozialer Kontrolle und Überwachung bleibt bestehen. Berichtet wird von einem Wachstum der Mitgliederzahlen in Kirchen und Gemeinden.


Platz 39: Türkei 

Es gibt kaum bemerkenswerte oder strukturelle Verbesserungen der Religionsfreiheit für Christen in der Türkei. Die Vorurteile gegenüber Christen vonseiten der Gesellschaft sind hoch. Ein guter Türke ist Muslim und spricht Türkisch, so die Einstellung. Wer davon abweicht, dem werden Feindschaft gegenüber der Nation oder die Beleidigung des Türkentums (nach türkischem Recht ein Vergehen) unterstellt. Das hat Auswirkungen auf ethnische und religiöse Minderheiten in der Türkei, sie erfahren Bedrängnis. Kein Christ wurde im Berichtsjahr aufgrund seines Glaubens eingesperrt oder ermordet, was die Türkei einige Plätze auf dem WVI nach unten rücken lässt.


Kolumbien 

Die Verfolgung in Kolumbien variiert. Weil Guerilla Gruppen in verschiedene Gebiete ziehen und diese unter ihre Kontrolle bringen, hängt das Ausmaß der Verfolgung stark von der Einstellung der Guerillakommandeure gegenüber der Kirche ab. Einige erlauben es Kirchen, aktiv zu sein, einige beschränken ihre Aktivitäten und andere ächten Pastoren, Gemeindeleiter oder Kirchenleiter. 2008 erfuhr Open Doors von weniger Verfolgungsfällen. Kolumbien ist daher nicht mehr unter den 50 Ländern des WVI.



5. Über Open Doors


Open Doors wurde 1955 von dem Holländer Anne van der Bijl gegründet, der als „Bruder Andrew“ oder „Der Schmuggler Gottes“ weltweit bekannt wurde. Legendär sind die Geschichten, wie er mit seinem VW-Käfer Bibeln hinter den früheren „Eisernen Vorhang“ schmuggelte. In rund 50 Ländern versorgt das überkonfessionelle Hilfswerk Christen, die aufgrund ihres Glaubens benachteiligt oder verfolgt werden, mit Bibeln und christlicher Literatur, bildet Gemeindeleiter aus, engagiert sich für Gefangene und unterstützt die Familien ermordeter Christen. In der freien Welt hält das Werk Vorträge und Veranstaltungen u. a. in Kirchen und Gemeinden, um für das Thema Christenverfolgung zu sensibilisieren und zum Gebet für die verfolgte Kirche aufzurufen. Die Arbeit von Open Doors Deutschland e.V. wird durch Spenden finanziert. Das Werk trägt das Spendenprüfzertifikat der Deutschen Evangelischen Allianz. 

Gefährlicher Glaube Die Gebets- und Hilfskampagne “Gefährlicher Glaube” „Gefährlicher Glaube - Gebet und Hilfe für Christen in der islamischen Welt“ist die bis mindestens 2011 dauernde weltweite Gebets- und Hilfskampagne von Open Doors für Christen in der islamischen Welt und besonders für Muslime, die Christen wurden. Ziel ist es, Glaubensgeschwister zu unterstützen, denen das Bekenntnis zu Jesus Christus in ihrer vom Islam geprägten Heimat zur lebensbedrohlichen Gefahr wurde. Mit weltweiten 24-Stunden-Gebeten und Hilfsprojekten sollen sie darin ermutigt werden, trotz Verfolgung oder Benachteiligung ihren Glauben zu leben, weiterzugeben und die Gemeinde Jesu zu stärken. Das Kampagnen-Symbol zeigt ein leuchtendes Kreuz auf einer Kirche hinter Stacheldraht im Schatten des islamischen Halbmondes. Seit über 20 Jahren unterstützt das überkonfessionelle, internationale Hilfswerk für verfolgte Christen Open Doors Christen in islamischen Ländern mit Bibeln, Schulungen, Hilfe-zur-Selbsthilfe, christlichen TV-Programmen und hilft Gefangenen sowie den Familien ermordeter Christen.

Weitere Infos und Anmeldung zum Gebet unter: www.opendoors-de.org 
Open Doors Deutschland
Postfach 11 42
65761 Kelkheim 



Christenverfolgung


 




19. September 2008 - Iran

Zwei Christen droht Todesurteil

(Open Doors) Mahmud Matin Azad (52) und Arash Basirat (44) sind seit dem 15. Mai im Gefängnis. Sie wurden wegen Abfalls vom Islam in Shiraz im Süden Irans verhaftet. Dies ist umso schlimmer, da das iranische Parlament zurzeit über ein neues Apostasiegesetz berät. Demzufolge müßten Personen, die den Islam verlassen (der Apostasie schuldig werden), unumgänglich zu Tode verurteilt werden. Man befürchtet, dass die iranischen Behörden mit diesen zwei Christen aus islamischem Hintergrund ein Exempel statuieren wollen. Sie wurden aufgrund ihrer Aussagen bei den polizeilichen Befragungen angeklagt. Das Verfahren gegen sie soll in den nächsten Wochen eröffnet werden. Die Angehörigen hatten versucht, sie freizukaufen, jedoch ohne Erfolg. Seit einigen Monaten werden im Iran vermehrt Christen aus islamischem Hintergrund verhaftet und gefoltert. Allein im August gab es mindestens fünf andere Verhaftungen in drei iranischen Städten. Am 21. August wurde Ramtin Soodmand in Teheran verhaftet, nachdem er sich nach mehreren Vorladungen des Informationsministeriums dort gemeldet hatte. Als seine Frau ihn besuchen ging, wurde ihr mitgeteilt: „Dein Mann wird sehr lange im Gefängnis bleiben.“ Ramtins Vater Hossein Soodmand, Pastor der „Gemeinde Gottes“, wurde 1990 wegen Apostasie zum Tode verurteilt und hingerichtet. Dies war der letzte bekannte solche Fall. Mitte August wurde ein anderer Christ, Iman Rashidi in Mashad, im Osten des Landes verhaftet. In der gleichen Region wurde am 9. August der kurdische Christ Shahin Zanbooni festgenommen, weil er von Jesus gesprochen hatte. Durch Folterungen wurden ihm je ein Arm und Bein gebrochen, bevor er nach einem Monat freigelassen wurde. Ihm droht eine Anklage wegen Spionage für ein fremdes Land. Weiter wurde am 8. August ein christliches Ehepaar, Darioush und Shirin, in Kerman im Südosten Irans verhaftet. • Wir danken Gott, dass trotz starker Verfolgung Menschen sich Jesus Christus zuwenden • Beten wir, daß Mahmud und Arash durch den internationalen Druck frei gelassen werden • Beten wir für alle im Iran inhaftierten Christen und ihre Angehörigen11. Februar 2009 - Iran

Drei Christen aus Haft entlassen

Die drei im Iran Ende Januar verhafteten Christen wurden auf Kaution freigelassen. Wie der Informationsdienst Compass Directberichtete, wurden der aus dem Islam zum Christentum konvertierte Jamal Galishoraniam 8. Februar und seine Frau Nadereh Jamalieinige Tage zuvor entlassen. Am 21. Januar verhaftete die Polizei die beiden sowie den Armenier Hamik Khachikian, der ohne Anklageerhebung ebenfalls entlassen wurde. Iranische Christen und Rechtshilfeorganisationen hatten befürchtet, das Ehepaar könnte wegen „Apostasie" (Verlassen des Islams) angeklagt werden, was in der schiitisch-islamischen Republik mit Tod bestraft werden kann. Auf dem aktuellen Weltverfolgungsindex des Hilfswerks für verfolgte Christen Open Doors belegt der Iran Platz 3, der Liste der Länder, in denen Christen weltweit am meisten verfolgt werden. Die Galishoranis sowie Khachikian gehören der Assemblies of God an, einer offiziell eingetragenen Kirche. Sie sollen in ihren Privathäusern Bibelstudien durchgeführt haben. Einem Informanten zufolge ist ihre Festnahme Teil der verstärkten Schikane von Christen im Iran. Viele Iranische Christen glauben, dass die Festnahmen im Januar ein Zeichen für den Beginn eines neuerlich harten Vorgehens der Regierung gegen Christen sind. Mögliche Apostasie-Anklage
Wie Compass Directerfuhr, könnte Mahmoude Azadeh, seit August 2008 in Mashhad in Haft, bei einer gerichtlichen Anhörung am 12. Februar mit Apostasie-Vorwürfen konfrontiert werden, u. a. wegen der Gründung einer Hausgemeinde und der Verbreitung des Evangeliums. Der 55-jährige Christ wurde bei einer Durchsuchung seiner Hauskirche in Nishapur verhaftet. Zwei Monate lang befand er sich in Einzelhaft. Fünf weitere mit ihm Festgenommene wurden bereits freigelassen.

Übertriebene Bekehrungszahlen
Im Jahr 2008 gab es 73 dokumentierte Verhaftungen von iranischen Christen. Für das laufende Jahr wird eine noch höhere Zahl von Festnahmen erwartet. In diesem Frühjahr finden im Iran Wahlen statt. „Das Regime will möglicherweise die Christen weiter einschüchtern", so ein Informant gegenüber Compass Direct. Negativ auf die Situation der Christen würden sich auch übertrieben geschätzte Bekehrungszahlen auswirken, die die iranische Kirche verstärkt in die Öffentlichkeit bringt. „In den USA behauptete etwa ein Geistlicher, dass im Jahr 2008 allein 800.000 Iraner Christen geworden sind“, hieß es. Eine derartig hohe Zahl von Konvertiten aus dem Islam betrachte die Regierung als echte Bedrohung. Dabei würden jedoch viele Iraner Symbole anderer Religionen wie des Zorastrismus oder Kreuze als Zeichen der Ablehnung des Regimes tragen. Quelle: Compass Direct